Minijob-Reform: Rentenkommission will Sonderstatus für 7 Millionen abschaffen
23.06.2026 - 07:25:19 | boerse-global.de
Knapp sieben Millionen Menschen wären von den Plänen betroffen. Ausnahmen sollen künftig fast nur noch für Schüler gelten.
Kern der Reform: Beitragsfreiheit fällt
Die Kommission empfiehlt, die Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung für Minijobs aufzuheben. Das Ziel: Altersarmut vorbeugen und mehr Menschen in sozialversicherungspflichtige Jobs bringen. Insgesamt enthält der Bericht 33 Empfehlungen.
Ab Januar 2026 steigt die Verdienstgrenze auf 603 Euro – doch sind Ihre bestehenden Verträge bereits auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen vorbereitet? Diese kostenlose Mustervorlage hilft Ihnen, Minijobber sofort rechtssicher und unkompliziert anzustellen. Kostenlose Arbeitsvertrag-Mustervorlage für Minijobs herunterladen
Aktuell liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro monatlich. Für 2027 ist ein Anstieg auf 633 Euro bereits beschlossen. Arbeitgeber zahlen derzeit Pauschalabgaben von rund 31 Prozent. Die Kommission will diesen Satz ab 2027 auf über 38 Prozent anheben.
Millionen Minijobber verlieren Netto
Rund 80 Prozent der Minijobber befreien sich bislang von der Rentenversicherungspflicht. Das soll künftig nicht mehr möglich sein. Die Folge: Netto-Einbußen für die Betroffenen.
Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) rechnet vor: Etwa vier Millionen Minijobber hätten bei einer Umwandlung zunächst weniger Geld in der Tasche.
Staat hofft auf Milliarden-Einnahmen
Der Staat erwartet Mehreinnahmen von rund 4,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die regionalen Zahlen zeigen die Dimension des Vorhabens:
- Bayern: 722.000 ausschließliche Minijobber, 727.000 Nebenjobber (Juni 2025)
- Baden-Württemberg: rund 1,22 Millionen geringfügig Beschäftigte (November 2025)
Bereits ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherung einmalig rückgängig machen. Bei 603 Euro Verdienst würde der Eigenbeitrag bei etwa 21,70 Euro pro Monat liegen. Im Gegenzug sichern sie sich Rentenansprüche und den Zugang zur Riester-Förderung.
Handel und Gastgewerbe schlagen Alarm
Der Handelsverband Deutschland (HDE) nennt den Vorstoß einen „gefährlichen Irrweg". Allein im Einzelhandel sind rund 800.000 Minijobber tätig. Hunderttausende Stellen könnten wegfallen.
Die korrekte Abrechnung von Minijobbern wird durch neue Grenzwerte und Gesetzesänderungen immer komplexer und birgt erhebliche Risiken für Arbeitgeber. Dieser kostenlose Experten-Report zeigt Ihnen, wie Sie Ihre geringfügig Beschäftigten betriebsprüfungssicher verwalten und teure Nachzahlungen vermeiden. Gratis-Leitfaden zur sicheren Minijob-Abrechnung sichern
Besonders betroffen wären Frauen, die wegen familiärer Verpflichtungen keine Vollzeitstelle annehmen können, sowie Rentner und Studenten.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sieht die Branche existenziell bedroht. Rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte arbeiten im Gastgewerbe. Die Beschränkung auf Schüler sei praxisfern – sie könnten wegen ihres Alters häufig nicht die nötigen Abend- und Wochenendschichten übernehmen.
Ökonomen warnen vor Schwarzarbeit
Der Experte Friedrich Schneider prognostiziert einen Anstieg der Schwarzarbeit um mindestens 25 Milliarden Euro im Jahr 2027. Zum Vergleich: Die Einführung der Minijobs im Jahr 2003 hatte die Schattenwirtschaft um 20 bis 23 Milliarden Euro gedrückt. Das Gesamtvolumen der Schwarzarbeit in Deutschland liegt derzeit bei rund 500 Milliarden Euro.
Gewerkschaften begrüßen die Pläne
Der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi unterstützt die Empfehlungen. Das aktuelle Minijob-Modell programmiere Altersarmut vor. Auch Teile der Wirtschaftsweisen loben den Plan: Er erhöhe die Anreize für längere Arbeitszeiten.
Das IWH empfiehlt jedoch einen ausreichenden Übergangszeitraum, um die Umstellung für Betroffene abzufedern.
