Rentenreform, Kommission

Rentenreform: Kommission empfiehlt Arbeitsbeginn erst ab 64 Jahren

21.06.2026 - 12:31:25 | boerse-global.de

Die Rentenkommission schlägt eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung und eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente vor.

Rentenkommission: Höheres Eintrittsalter und Pflicht zur Zusatzvorsorge
Rentenreform - Nahaufnahme der Hände einer älteren Person, die Euromünzen auf einem Holztisch zählt, mit unscharfem Hintergrund. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die 13-köpfige Rentenkommission unter Vorsitz von Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Rund 30 Empfehlungen zur Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung stehen auf dem Papier. Die offizielle Übergabe an Bundeskanzler Merz und Ministerin Bas ist für den 22. Juni geplant.

Rente soll an Lebenserwartung gekoppelt werden

Ein zentraler Vorschlag: die Koppelung des Renteneintrittsalters an die statistische Lebenserwartung. Das sogenannte 2:1-Modell sieht vor, dass von jedem gewonnenen Lebensjahr acht Monate auf die Erwerbsarbeit entfallen, vier Monate auf den Rentenbezug.

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Ab 2032 soll das Renteneintrittsalter schrittweise steigen. Laut Bericht könnte es 2041 bei 67,5 Jahren liegen, 2051 bei 68 Jahren. Für die 2090er-Jahre halten die Experten sogar 70 Jahre für möglich.

Die „Rente mit 63“ soll fallen. Vorzeitiger Renteneintritt für langjährig Versicherte wäre künftig erst ab 64 Jahren möglich – unter Berücksichtigung des Gesundheitsstatus. Härtefallregelungen sind für gesundheitlich Beeinträchtigte vorgesehen.

Pflicht zur kapitalgedeckten Zusatzvorsorge

Zusätzlich zur umlagefinanzierten Rente empfiehlt die Kommission eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild. Ein staatlich verwalteter Fonds soll die Gelder verwalten.

Finanziert wird das Modell durch einen Zusatzbeitrag. Der startet bei 0,5 Prozent des Bruttolohns und steigt schrittweise auf 2 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten je zur Hälfte.

Ziel: Das Rentenniveau bei 48 Prozent stabilisieren und bis 2050 auf 50 Prozent anheben. Die Kommission rechnet mit jährlichen Kapitalerträgen zwischen 30 und 35 Milliarden Euro. Ein Einstieg ist für 2028 geplant.

Mehr Einzahler für die Rentenkasse

Um die Einnahmenbasis zu verbreitern, sollen künftig auch Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Bei Beamten schlagen die Experten vor, die Verbeamtung auf hoheitliche Aufgaben zu beschränken und Pensionen langfristig an das Rentenniveau anzugleichen.

Der Beitragssatz wird laut Prognose 2028 auf 19,9 Prozent steigen. Für Geringverdiener ist ein neuer Freibetrag in der Grundsicherung geplant: 20 bis 30 Prozent der eigenen Rente blieben anrechnungsfrei. Minijobs sollen nur noch für Schüler beitragsfrei bleiben.

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Nachhaltigkeitsfaktor und politische Beratungen

Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor – er koppelt die Rentenanpassung an das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern – soll ab 2031 wieder voll greifen. Bestehende Leistungen wie die Mütterrente bleiben erhalten. Bayerns Ministerpräsident Söder hatte sich dafür stark gemacht.

Der Bund muss laut Bericht vorübergehend zusätzliche Steuermittel bereitstellen. Die Vorschläge bilden die Grundlage für die anstehenden politischen Beratungen. Die Experten betonen: Das Gesamtpaket sei notwendig, um Generationengerechtigkeit und finanzielle Stabilität bis zur Mitte des Jahrhunderts zu sichern.

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