Rentenkommission, Arbeitsalter

Rentenkommission: Arbeitsalter steigt auf 67,5 Jahre bis 2041

21.06.2026 - 13:31:33 | boerse-global.de

Die Rentenkommission empfiehlt ein steigendes Renteneintrittsalter und eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente zur Stabilisierung des Systems.

Rentenkommission: Höheres Eintrittsalter und Pflichtvorsorge geplant
Rentenkommission - Eine vielfältige Gruppe von Menschen, jung und alt, vor Finanzdiagrammen und dem Reichstagsgebäude, symbolisiert die Zukunft der Renten. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Rund 150 Arbeitsstunden und fünfeinhalb Monate Beratung stecken in dem 80-seitigen Papier. Kernpunkte: eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung und der Aufbau einer verpflichtenden kapitalgedeckten Altersvorsorge.

Die offizielle Übergabe an Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas ist für Anfang der Woche geplant.

Flexibler in Rente – aber später

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Ein zentraler Vorschlag sieht vor, das Renteneintrittsalter über 2031 hinaus schrittweise anzuheben. Das sogenannte 2:1-Modell soll greifen: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, verlängert sich die Arbeitsphase um acht Monate, die Rentenzeit um vier Monate.

Die Rechnung der Experten: 2041 liegt das Renteneintrittsalter bei 67,5 Jahren, 2051 bei 68 Jahren. Langfristig sind 69 Jahre bis 2071 und 70 Jahre bis 2091 möglich. Die abschlagsfreie Rente mit 63 soll wegfallen. Stattdessen soll der Gesundheitsstatus stärker berücksichtigt werden – eine Frührente mit Abschlägen wäre frühestens mit 64 möglich.

Schweden als Vorbild für die Zusatzrente

Um das Rentenniveau zu stabilisieren, schlägt die Kommission eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente vor. Das Modell orientiert sich am schwedischen Staatsfonds. Der zusätzliche Beitrag startet bei 0,5 Prozent des Bruttolohns und steigt später auf 2 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je zur Hälfte.

Ziel: Das Rentenniveau inklusive Kapitalrente soll bis 2040 auf 50 Prozent steigen. Die umlagefinanzierte Säule soll mindestens 48 Prozent halten. Ab 2032 greift der Nachhaltigkeitsfaktor wieder voll – er berücksichtigt die demografische Entwicklung stärker in der Berechnung.

Wer künftig einzahlen soll

Die Kommission will den Kreis der Einzahler erweitern. Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bei den Beamtenpensionen empfiehlt das Gremium eine langfristige Angleichung an die gesetzliche Rente – hier gab es unterschiedliche Bewertungen.

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Bei Minijobs soll die Beitragsfreiheit weitgehend entfallen – künftig nur noch für Schüler. Zur Entlastung einkommensschwacher Rentner ist ein neuer Freibetrag in der Grundsicherung geplant: 20 bis 30 Prozent der Rentenansprüche blieben anrechnungsfrei.

Höhere Beiträge absehbar

Die Finanzierung erfordert nach Prognose der Kommission eine Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes. 2028 müsse er voraussichtlich auf 19,9 Prozent steigen. Die bestehende Mütterrente und die Haltelinien für das Rentenniveau sollen erhalten bleiben – allerdings eng verknüpft mit der neuen Kapitalrente.

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