Arbeitserlaubnis, EU-Bürger

Arbeitserlaubnis: EU-Bürger frei, Drittstaater brauchen Visum

21.06.2026 - 13:31:33 | boerse-global.de

Deutscher Obstbau fordert Sonderregeln für Saisonkräfte. Bürokratieabbau und Fachkräftezuwanderung sind zentrale Themen.

Saisonarbeit in Deutschland: Regeln für EU- und Drittstaaten
Arbeitserlaubnis - Eine Gruppe von Arbeitskräften unterschiedlicher Herkunft arbeitet gemeinsam in einem sonnigen Obstgarten oder auf einem Feld. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de
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Regeln für Saison- und Fachkräfte

Fachmedien veröffentlichten am 21. Juni 2026 detaillierte Leitfäden zur rechtssicheren Beschäftigung ausländischer Kräfte. Dabei wird strikt zwischen Herkunftsländern unterschieden.

Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten wie Polen oder Rumänien benötigen für eine Tätigkeit in Deutschland keine Arbeitserlaubnis. Für kurzfristige Minijobs reicht eine A1-Entsendebescheinigung.

Anders sieht es bei Arbeitskräften aus Drittstaaten aus – etwa aus Georgien oder Vietnam. Hier sind zwingend ein Visum und eine explizite Arbeitserlaubnis erforderlich. Zudem muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen.

Alice Arp vom Gesamtverband der landwirtschaftlichen Fachgeber (GLFA) in Schleswig-Holstein betont die organisatorischen Anforderungen. Diese Arbeitskräfte brächten oft hohe praktische Erfahrung mit, doch Sprachbarrieren und Bürokratie seien große Hürden.

Obstbauern fordern Sonderregelungen

Angesichts stark gestiegener Arbeitskosten und verschärften Wettbewerbs forderten Vertreter des deutschen Obstbaus Anfang Juni in Berlin politische Unterstützung. In einem Gespräch mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer am 8. Juni 2026 machten Verbände wie die Bundesfachgruppe Obstbau (BOG) und der GLFA deutlich: Praktikable und rechtssichere Sonderregelungen für Saisonarbeitskräfte sind nötig.

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Die Forderungen stützen sich unter anderem auf ein Rechtsgutachten und einen Beschluss des CDU-Bundesparteitags. Der Minister sicherte zu, die Anliegen der Obstbauern zu begleiten.

Parallel setzen die Fachgruppen ihre Dialoginitiativen fort. Ziel: Auf die wirtschaftliche Belastung durch hohe Lohnnebenkosten und bürokratische Auflagen aufmerksam machen.

Fachkräftezuwanderung: Indien führt, große Qualifikationslücken

Der Trend zur Zuwanderung aus Drittstaaten spiegelt sich in gesamtwirtschaftlichen Daten. 2025 erhielten rund 205.000 Menschen aus Drittstaaten eine Arbeits-Aufenthaltserlaubnis in Deutschland – ein Plus von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit 2020 summiert sich die Zahl auf 765.000.

Die größten Gruppen unter den Fachkräften stammen aus Indien, gefolgt von Vietnam und der Türkei mit jeweils etwa 35.000 Personen.

Daten des Bundesbildungsministeriums vom 20. Juni 2026 zeigen jedoch erhebliche Unterschiede im Qualifikationsniveau. Während bei Deutschen zwischen 25 und 34 Jahren rund 13,9 Prozent keinen Berufsabschluss haben, liegt dieser Anteil bei ausländischen Mitbürgern derselben Altersgruppe bei 42,1 Prozent. Bei Herkunftsländern wie Syrien, Afghanistan oder Somalia liegt die Quote der Ungelernten zwischen 72 und 85 Prozent.

Bürokratieabbau soll Betriebe entlasten

Um die administrative Last für landwirtschaftliche Betriebe zu senken, legte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Mitte Juni einen Referentenentwurf für ein Bürokratieabbaugesetz vor. Geplant ist unter anderem eine Verdopplung des Fortbildungsintervalls für die Pflanzenschutz-Sachkunde von drei auf sechs Jahre. Zudem sollen diverse Meldepflichten gestrichen werden.

Diese Erleichterungen könnten indirekt auch die Beschäftigung ausländischer Kräfte vereinfachen. Denn sie machen personelle Ressourcen in der Betriebsführung frei.

In Niedersachsen, einem der führenden Agrarstandorte mit über 34.000 Höfen und einem Produktionswert von rund 13 Milliarden Euro, wird die Bedeutung der Landwirtschaft aktuell durch eine landesweite Kampagne unterstrichen. Ministerpräsident Olaf Lies hob die wirtschaftliche Relevanz der Branche hervor – sie ist auf verlässliche Arbeitsmarktbedingungen angewiesen.

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