Rentenkommission, Empfehlungen

Rentenkommission: 30 Empfehlungen für Renteneintrittsalter bis 68

21.06.2026 - 09:02:56 | boerse-global.de

Die Rentenkommission empfiehlt ein höheres Rentenalter, die Abschaffung der Rente mit 63 und eine neue Kapitalsäule für den Aktienmarkt.

Rentenkommission: Höheres Eintrittsalter und neue Aktienrente geplant
Rentenkommission - Eine vielfältige Gruppe von Menschen verschiedenen Alters arbeitet in einem modernen Büro, umgeben von Finanzdaten auf Bildschirmen. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni ein Paket mit 30 Empfehlungen an Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas. Die Vorschläge greifen tief in die Altersvorsorge ein.

Rentenalter steigt – Rente mit 63 fällt

Ein zentraler Punkt: Das Renteneintrittsalter wird an die Lebenserwartung gekoppelt. Bis 2041 sollen Beschäftigte bis 67,5 Jahre arbeiten, bis 2051 sogar bis 68. Die Rente mit 63 soll wegfallen.

Um die Finanzierung zu sichern, plant die Kommission eine neue Kapitalsäule. Sie wird durch einen Lohnanteil von zunächst 0,5 Prozent finanziert – perspektivisch steigend auf zwei Prozent. Das Geld fließt an den Aktienmarkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch ein.

Künftig sollen auch Politiker, Selbstständige und langfristig Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ab 2028 steigt der Beitragssatz von 18,6 auf 19,9 Prozent. Das Rentenniveau soll bis 2050 bei 48 Prozent in der Umlage liegen – mit der neuen Kapitalsäule bei 50 Prozent.

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Minijobs: Neue Regeln ab Juli

Bereits zum 1. Juli treten erste Änderungen in Kraft. Die Renten steigen um 4,24 Prozent. Der Einkommensfreibetrag bei der Witwenrente erhöht sich auf 1.122,53 Euro netto.

Bei Minijobs – aktuell bei 603 Euro monatlich – wird die Rückkehr in die Rentenversicherungspflicht ermöglicht. Der Eigenanteil der Beschäftigten liegt bei 3,6 Prozent. Die Kommission empfiehlt, Minijobs künftig nur noch für Schüler beitragsfrei zu gestalten.

Ab 2027 steigen die Arbeitgeber-Pauschalabgaben von 31 auf über 38 Prozent. Minijob-Einkommen werden dann zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Für Schüler aus Familien im Grundsicherungsbezug gilt: Ferienjobs bleiben anrechnungsfrei. Außerhalb der Ferien liegt der Freibetrag bei 603 Euro – ab Januar 2027 bei 633 Euro.

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Arbeitsmarkt: 205.000 offene Teilzeitstellen

Der Arbeitsmarkt zeigt sich im Juni mit regionalen Unterschieden. Im Bezirk Gießen liegt die Arbeitslosenquote bei 5,1 Prozent – ein leichter Anstieg zum Vorjahr. Bundesweit meldete die Bundesagentur für Arbeit am 20. Juni über 205.000 offene Stellen im Teilzeitbereich.

Zu den suchenden Unternehmen gehören die Dorfner GmbH & Co. KG, apetito catering sowie Dienstleister im Klinik- und Pflegebereich. Die angebotenen Stundenlöhne liegen häufig zwischen 15 und 15,95 Euro.

Parallel treibt das Arbeitsministerium eine Reform des Arbeitszeitgesetzes voran. Ein Referentenentwurf sieht vor, dass Tarifpartner künftig eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Die bisherige elfstündige Ruhezeit würde entfallen – sofern eine elektronische Zeiterfassung am selben Tag erfolgt.

Gewerkschaften kritisieren das Vorhaben. Wirtschaftsverbände fordern mehr Flexibilität, um auf den Fachkräftemangel zu reagieren. Besonders im Baugewerbe und in der Gastronomie bleiben Stellen lange unbesetzt.

Modellprojekt in Pirmasens: Arbeitspflicht für junge Bürgergeld-Empfänger

Ab dem 1. Juli startet in Pirmasens ein Modellprojekt. Junge Bürgergeld-Empfänger werden zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit pro Woche verpflichtet. Ziel ist ein geregelter Tagesablauf. Ähnliche Ansätze gibt es bereits in Nordhausen.

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