Österreich: Neue Prüfpflichten für Nachhaltigkeitsberichte ab Frühjahr
21.06.2026 - 08:35:51 | boerse-global.de
Die Novellen im Unternehmensgesetzbuch (UGB) und Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) definieren umfassende Kontrollaufgaben – sowohl für Unternehmen als auch für Aufsichtsräte.
Wer prüfen muss – und wer nicht
Nach § 268 UGB unterliegen Kapitalgesellschaften einer verpflichtenden Abschlussprüfung. Ausgenommen sind nur kleine GmbHs ohne gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtsrat. Neu ist die verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese erfolgt mit „begrenzter Sicherheit".
Die Prüfer kontrollieren die Übereinstimmung mit den Berichterstattungsstandards und die Verfahren zur Informationsermittlung. Auch die Einhaltung der Taxonomie-Verordnung und die korrekte Kennzeichnung der Berichte stehen auf dem Prüfplan. Voraussetzung: Die Prüfer erfüllen die Anforderungen an Ausbildung, Qualitätssicherung und Unabhängigkeit.
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Aufsichtsräte in der Pflicht
§ 123 VAG konkretisiert die Aufgaben für Aufsichtsräte, speziell im Versicherungssektor. Der Prüfungsausschuss muss mindestens zweimal jährlich tagen. Pflichtgäste: der Abschlussprüfer und der Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Der Ausschuss überwacht den gesamten Rechnungslegungs- und Nachhaltigkeitsberichterstattungsprozess. Dazu gehören die Kontrolle des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements. Der Ausschuss prüft zudem die Unabhängigkeit der Prüfer und gibt Empfehlungen zur Auswahl und Bestellung der Prüforgane.
Wirtschaftlicher Gegenwind
Die strengeren Compliance-Regeln kommen in schwierigen Zeiten. OECD-Analysen für 2026 zeigen steigende Arbeitskosten, schwaches Produktivitätswachstum und die Folgen der alternden Bevölkerung. Hinzu kommen hohe Energiekosten.
Der EY CEO Outlook 2026 bestätigt den Druck: 56 Prozent der Führungskräfte sehen geopolitische Krisen als größte Sorge, 31 Prozent nennen makroökonomische Unsicherheit. Förderprogramme gewinnen an Bedeutung. Die Wirtschaftskammer Oberösterreich bietet von März bis Dezember 2026 mit „Öko Plus" Beratungsförderungen an – mit Fokus auf Material- und Energieeffizienz sowie nachhaltige Lieferketten.
Was sich in Deutschland tut
Mitte Juni 2026 stimmte der Bundesrat Steuerrechtsänderungen zu. Die Anzeigefrist bei der Grunderwerbsteuer verlängert sich von zwei Wochen auf einen Monat. Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte am 18. Juni neue Grundsätze zum Betriebsstättenbegriff – mit Klarstellungen zu Desk-Sharing und Homeoffice.
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Das im Juni verabschiedete Verpackungsrechtsdurchführungsgesetz schafft Rechtssicherheit für den Start der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) Mitte August 2026. Eine weitere Novelle zum recyclinggerechten Design folgt im Herbst.
