Psychische, Gesundheit

Psychische Gesundheit: Nur 31% der Betriebe führen Gefährdungsbeurteilung durch

Veröffentlicht: 16.07.2026 um 02:49 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Wachsende Anforderungen an Betriebsräte: BAG-Urteile, psychische Gesundheit und Digitalisierung erfordern dringend aktualisiertes Fachwissen.

Betriebsräte vor neuen Herausforderungen durch BAG-Urteile und Gesetze
Eine Gruppe von Geschäftsleuten sitzt aufmerksam in einem Konferenzraum, während ein Redner Präsentation gibt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Grund sind wegweisende Urteile des Bundesarbebeitsgerichts (BAG) und neue gesetzliche Regelungen. Vor allem bei Gremienorganisation, Gesundheitsschutz und digitaler Transformation müssen Arbeitnehmervertreter ihr Fachwissen dringend aktualisieren.

BAG-Urteil macht Betriebsvereinbarung unwirksam

Ein Urteil des BAG vom 27. Januar 2026 zeigt die Fallstricke der Betriebsratsarbeit. Das Gericht erklärte eine Betriebsvereinbarung zur Altersvorsorge für unwirksam – weil kein wirksamer Beschluss des Gremiums vorlag.

Die alleinige Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden reicht demnach nicht aus. Eine Heilung durch jahrelange Anwendung oder eine Anscheinsvollmacht schlossen die Richter aus.

Betriebsratswahlen 2026: Wahlvorstände in der Pflicht

Die im Frühjahr 2026 beginnenden Betriebsratswahlen erfordern eine fundierte Vorbereitung der Wahlvorstände. Bereits im Juni 2025 präzisierte das BAG das aktive Wahlrecht: Arbeitnehmer, die in mehreren Betrieben eines Unternehmens tätig sind, dürfen in allen betroffenen Standorten wählen.

Für internationale Unternehmen ist eine Entscheidung vom 3. Juni 2026 relevant: Deutsche Standorte ausländischer Fluggesellschaften sind grundsätzlich betriebsratsfähig.

Psychische Gesundheit: Betriebsräte in der Wächterrolle

Ein Schwerpunkt der Qualifizierung liegt auf der mentalen Gesundheit. Laut DAK-Gesundheitsreport 2025 sind psychische Erkrankungen die häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit – mit durchschnittlich 33 Fehltagen pro Fall.

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Eine Studie der Techniker Krankenkasse zeigt: 66 Prozent der Deutschen sind häufig gestresst. Das ist ein Anstieg um 16 Prozentpunkte innerhalb von zehn Jahren.

Betriebsräte haben hier ein Mitbestimmungsrecht bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Doch nur 31 Prozent der Betriebe führen eine solche Beurteilung durch. Die OECD warnte 2026 vor den Milliardenkosten durch psychische Erkrankungen.

KI und Digitalisierung: Neue Mitbestimmungsrechte

Zusätzlicher Schulungsbedarf ergibt sich aus den Plänen der Bundesregierung zur Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz. Inhouse-Seminare und Präventionsmaßnahmen gewinnen an Bedeutung, um die technologische Entwicklung im Sinne der Beschäftigten zu begleiten.

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Studie belegt: Betriebsräte sichern faire Löhne

Eine Studie der Universität Trier und der FH Bielefeld vom Mai 2026 belegt die wirtschaftliche Relevanz betrieblicher Mitbestimmung. Betriebe ohne Betriebsrat zahlen demnach dreimal häufiger Gehälter unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns.

Der Mindestlohn soll 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro steigen.

Vergütungsfragen: BAG schafft Klarheit

Das BAG stellte am 28. August 2024 klar: Zuschläge nach dem Lohnausfallprinzip sind brutto zu zahlen, genießen aber keine Steuerfreiheit gemäß § 3b EStG, wenn die tatsächliche Arbeitsleistung fehlt.

Ein Steuernachteilsausgleich durch den Arbeitgeber ist unzulässig – er verstößt gegen das Begünstigungsverbot des Betriebsverfassungsgesetzes. Das LAG Düsseldorf entschied im März 2025 ergänzend: Für Betriebsratstätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit entstehen keine entsprechenden Zuschläge.

Reformpaket: Krankschreibung ab dem ersten Tag

Die geplanten Reformen des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 stellen Betriebsräte vor weitere Aufgaben. Das Paket sieht eine Verpflichtung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vor. Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Ein Gesetzgebungsverfahren ist bis Ende 2026 geplant.

Digitale Transformation: Frist läuft ab

Ab dem 1. Januar 2027 endet die Übergangsphase für die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP). Arbeitgeber müssen Entgelt- und Sozialversicherungsunterlagen dann ausschließlich elektronisch und prüffähig vorhalten.

Die Einführung digitaler Personalakten wird zum operativen Standard. Die fachliche Begleitung durch den Betriebsrat ist erforderlich – um Datenschutzvorgaben und Arbeitnehmerrechte sicherzustellen.

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