Psychische Belastung: BAuA veröffentlicht neue Bewertungsstandards
08.06.2026 - 01:48:45 | boerse-global.de
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat neue Standards zur Bewertung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz veröffentlicht. Grund sind steigende Fehlzeiten durch psychische Erkrankungen.
Das zweite Kapitel des Handbuchs Gefährdungsbeurteilung erschien im Juni 2026. Es konkretisiert, wie Unternehmen psychische Risiken systematisch erfassen und bewerten sollen. Bereits 2013 hatte der Gesetzgeber psychische Faktoren im Arbeitsschutzgesetz verankert – nun folgen praktische Leitlinien.
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Was Unternehmen beachten müssen
Das Regelwerk definiert psychische Belastungen als neutrale Einflüsse. Erst eine fehlerhafte Arbeitsgestaltung macht sie zum Gesundheitsrisiko. Zu den zentralen Anforderungen zählen:
- Angemessener Handlungsspielraum für Beschäftigte
- Klare Aufgabenstellungen
- Soziale Unterstützung durch Vorgesetzte und Kollegen
Besonderes Augenmerk liegt auf Arbeitsmenge, Arbeitszeitgestaltung und Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz. Das erste Kapitel des Handbuchs war bereits im Mai 2026 erschienen und behandelte die grundlegenden Prozessschritte.
Steigende Fehlzeiten, hohe Kosten
Der Handlungsdruck ist real: Der Fehlzeiten-Report der AOK für 2024 dokumentierte einen Anstieg psychisch bedingter Erkrankungen um 47 Prozent innerhalb eines Jahrzehnts. Das Eurobarometer 2023 zeigte zudem: Die Hälfte aller Arbeitnehmer steht unter Zeitdruck, über ein Drittel leidet unter Müdigkeit oder Kopfschmerzen.
Die volkswirtschaftlichen Folgen sind enorm. Bereits 2018 bezifferten Studien die Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit auf rund 85 Milliarden Euro – bei insgesamt 708,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen. Damals wurden zudem fast 950.000 Arbeitsunfälle registriert, 541 davon tödlich.
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EU fördert psychische Gesundheit
Auch auf europäischer Ebene gewinnt das Thema an Fahrt. Das Programm „EU4Health“ stellt 1,23 Milliarden Euro bereit. 2026 startet ein spezifisches Programm der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz (EU-OSHA) zu psychosozialen Risiken.
Flankiert wird das durch die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ für den Zeitraum 2026 bis 2028. Experten weisen auf neue Herausforderungen hin: klimabedingte Gesundheitsrisiken und die ständige Erreichbarkeit über internetfähige Geräte – 78 Prozent der Beschäftigten nutzen diese.
Neue Regeln für Krankschreibungen
Seit Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Ärzte übermitteln die Daten digital an die Krankenkassen, Arbeitgeber rufen sie dort ab.
Dass die Hürden für Arbeitgeber hoch sind, bestätigte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Januar 2026. Der Beweiswert einer Krankschreibung wird demnach nicht allein durch einen Arztwechsel oder zeitnahen Jobwechsel erschüttert. Arbeitgeber müssen konkrete Indizien vorlegen, um die Richtigkeit anzuzweifeln.
Gleichzeitig bleibt die gesundheitliche Eignung für bestimmte Berufe zwingende Voraussetzung. Das Sächsische Landesarbeitsgericht stellte klar: Ein Busfahrer mit Schlafapnoe hat keinen Anspruch auf Lohn, wenn kein positives medizinisches Gutachten vorliegt. Der bloße Besitz einer Fahrerlaubnis reicht nicht aus.
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