PSNV-Gesetz: Niedersachsen erweitert psychosoziale Hilfe für Einsatzkräfte
17.06.2026 - 02:09:25 | boerse-global.de
Die Landesregierung hat den Entwurf für ein neues Gesetz zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Bisher war die Unterstützung nur bei Großeinsätzen wie Amokläufen oder Anschlägen gesetzlich verankert. Für belastende Ereignisse im täglichen Dienst – schwere Verkehrsunfälle oder plötzliche Todesfälle – fehlte eine verbindliche Regelung.
Hilfe für den Einsatzalltag
Der Kern des Entwurfs: Die PSNV wird auf das täglich Einsatzgeschehen ausgeweitet. Künftig sollen einheitliche Alarmierungsstrukturen für schnelle Hilfe vor Ort sorgen. Innenministerin Daniela Behrens betonte die Notwendigkeit, Einsatzkräfte nach belastenden Erlebnissen besser abzusichern.
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Das Gesetz soll flächendeckende und qualitativ hochwertige Unterstützungsangebote gewährleisten. Bisher war die psychosoziale Hilfe primär im Katastrophenschutzgesetz verankert – eine Lücke, die nun geschlossen wird.
Freistellung für Ehrenamtliche
Ein wichtiger Punkt: Die rechtliche Stellung der ehrenamtlichen PSNV-Kräfte. Das Gesetz sieht erstmals konkrete Freistellungsansprüche vor. Helfer sollen nach belastenden Einsätzen oder für notwendige Qualifizierungen ohne berufliche Nachteile freigestellt werden können.
Zudem plant das Land ein zentrales Aus- und Fortbildungsangebot für Führungskräfte. Verbindliche Dokumentationspflichten sollen die Qualität der Versorgung landesweit vereinheitlichen.
Digitalisierung des Rettungsdienstes
Parallel brachte die Regierung Änderungen am Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz auf den Weg. Geplant ist eine digitale Fallübergabe, um Informationsverluste zwischen Rettungsdienst und Kliniken zu vermeiden. Auch die Übermittlung von Patientendaten zwischen Leitstellen und dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst soll digital verbessert werden.
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Teil dieser Strategie: Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi übergab einen Förderbescheid über acht Millionen Euro an das Krankenhaus Buchholz. Die Mittel fließen in den Abschluss der Reorganisation der Zentralen Notaufnahme. Die modernisierte Einheit war bereits im Februar in Betrieb genommen worden und umfasst auf über 1.100 Quadratmetern CT-Anlagen und Beatmungseinheiten.
Schutz kritischer Infrastrukturen
Die Landesregierung beschloss zudem, den Interministeriellen Arbeitskreis zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (IMAK KRITIS) um fünf Jahre zu verlängern. Unter Leitung des Innenministeriums soll der Arbeitskreis die Resilienz in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit und Ernährung stärken.
Hintergrund sind veränderte Sicherheitsanforderungen auf Bundes- und EU-Ebene. Behrens betonte, das Land werde trotz Kritik am Bundesgesetz eigene Lösungen zur Sicherung der Infrastruktur vorantreiben. Das PSNV-Gesetz und die Rettungsdienst-Novelle sind zentrale Bausteine für Sicherheit und psychosoziale Stabilität in Niedersachsen.
