Onlinehandel, Widerruf-Regeln

Onlinehandel: Neue Widerruf-Regeln seit 19. Juni – Strafen bis 2.000 Euro

21.06.2026 - 03:19:06 | boerse-global.de

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops einen leicht erreichbaren Widerrufsbutton anbieten. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und verlängerte Fristen.

Neue Widerrufsbutton-Pflicht: Das müssen Onlinehändler jetzt wissen
Onlinehandel - Ein digitaler Einkaufswagen mit einem herausragenden Gesetzestext, der Onlinehandel und neue Widerrufsregeln symbolisiert. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 19. Juni müssen Onlinehändler eine leicht erreichbare Widerrufsfunktion anbieten. Die Regelung soll den Vertragsrücktritt genauso einfach machen wie den Kauf.

Anzeige

Bußgelder und Abmahnungen treffen oft gerade kleinere Unternehmen, die neue rechtliche Vorgaben wie die DSGVO oder den Widerrufsbutton noch nicht vollständig umgesetzt haben. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen in 5 konkreten Schritten, wie Sie Ihre gesetzlichen Pflichten rechtssicher erfüllen. In 5 Schritten DSGVO-konform: So haken Sie alle Pflichten schnell und einfach ab

Zweistufiges Verfahren vorgeschrieben

Die neue Vorschrift basiert auf der EU-Richtlinie 2023/2673 und ist im Paragrafen 356a BGB verankert. Sie gilt für alle Fernabsatzverträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) – von Webshops über Buchungsportale bis zu Streaming-Diensten und Online-Kursen.

Bei großen Marktplätzen liegt die Verantwortung beim Plattformbetreiber. Ausgenommen sind reine B2B-Geschäfte sowie Verträge per Telefon, Fax oder Bestellkarte.

Der Gesetzgeber schreibt einen zweistufigen Prozess vor. Zuerst müssen Nutzer eine klar beschriftete Schaltfläche wie „Vertrag widerrufen“ betätigen. Die Funktion muss dauerhaft sichtbar sein – und zwar ohne vorherigen Login.

Nach dem ersten Klick erscheint eine Bestätigungsseite. Dort dürfen Händler nur Name, Vertrags-ID und E-Mail abfragen. Einen Widerrufsgrund zu verlangen, ist verboten. Erst der zweite Klick auf „Widerruf bestätigen“ macht die Erklärung wirksam. Der Händler muss den Eingang per E-Mail bestätigen.

Harte Strafen bei Verstößen

Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen bleibt unberührt. Auch die Ausnahmen gelten weiter: Maßanfertigungen, verderbliche Lebensmittel, entsiegelte Hygieneartikel oder Datenträger sowie Flugtickets und Konzertkarten sind weiterhin vom Widerruf ausgeschlossen.

Fehlt der Button oder funktioniert er nicht, drohen Abmahnungen zwischen 500 und 2.000 Euro. Schwerer wiegt die automatische Verlängerung der Widerrufsfrist: Sie steigt dann auf zwölf Monate und 14 Tage.

Anzeige

Ob Widerrufsrecht oder Datenschutz – lückenhafte Dokumentationen können Unternehmen bis zu 2 % des Jahresumsatzes kosten. Nutzen Sie diese kostenlose Excel-Vorlage und Anleitung, um Ihre gesetzliche Dokumentationspflicht beim Verarbeitungsverzeichnis zeitsparend und fehlerfrei zu erledigen. DSGVO-Pflicht in wenigen Stunden erledigt: Kostenlose Muster-Vorlage jetzt gratis herunterladen

Politik lobt, Wirtschaft warnt

Justizministerin Hubig begrüßt die Neuerung: Ein einfacher Widerruf gehöre zwingend dazu, wenn der Vertragsschluss hürdenlos möglich sei. Eine YouGov-Umfrage stützt diese Linie: 79 Prozent der Befragten befürworten die Regelung.

Der Handelsverband sieht das anders. Er beklagt erhebliche Bürokratielasten, besonders für kleinere Händler, und warnt vor erhöhtem Missbrauchsrisiko.

Weitere Pflichten in Sicht

Schon jetzt zeichnet sich die nächste Welle ab. Ab dem 27. September 2026 treten zusätzliche Informationspflichten in Kraft – unter anderem zu Reparierbarkeit von Produkten und umweltfreundlichen Lieferoptionen.

de | wirtschaft | 69593668 |