Nachhaltigkeitsberichte, Prüfpflicht

Nachhaltigkeitsberichte: Österreich schreibt Prüfpflicht gesetzlich fest

12.06.2026 - 16:57:56 | boerse-global.de

Österreich führt gesetzliche Prüfpflicht für Nachhaltigkeitsberichte ein, während die EU-Kommission die Standards für kleinere Firmen vereinfacht.

Österreich verschärft Prüfpflicht für Nachhaltigkeitsberichte
Nachhaltigkeitsberichte - Ein stilisiertes, modernes, offenes Register oder Bericht mit subtil grün leuchtenden Datenpunkten, die Nachhaltigkeitsberichterstattung symbolisieren. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Während Österreich die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten gesetzlich festschreibt, will die EU-Kommission die Standards für kleinere Firmen deutlich entschlacken.

Österreich führt Prüfpflicht für Nachhaltigkeitsberichte ein

Seit dem Frühjahr gelten in Österreich neue Regeln im Unternehmensgesetzbuch (UGB). Kapitalgesellschaften – außer kleine GmbHs ohne Aufsichtsrat – müssen ihren Jahresabschluss und den Konzernabschluss vor der Vorlage an den Aufsichtsrat prüfen lassen.

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Die Pflicht gilt jetzt auch explizit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Prüfer müssen eine begrenzte Sicherheit abgeben, ob die Berichte den Standards entsprechen. Im Fokus stehen die Verfahren zur Informationsermittlung und die Einhaltung der Taxonomie-Verordnung.

Unter bestimmten Bedingungen können auch unabhängige Prüfungsdienstleister eingesetzt werden. Die Gesellschafter bestellen den Prüfer, der Aufsichtsrat schließt den Vertrag ab und vereinbart das Honorar.

Berichte werden kürzer – aber Schätzungen dominieren

Eine aktuelle KPMG-Analyse von 40 Berichten der Saison 2025/26 zeigt einen klaren Trend: Der durchschnittliche Umfang sank von 168 auf 143 Seiten. Das klingt nach Entlastung – doch die Datenbasis bleibt wackelig.

95 Prozent der untersuchten Firmen nutzen Schätzungen, um die geforderten Kennzahlen zu liefern. Die EU-Kommission treibt deshalb die Vereinfachung voran. Ein Entwurf für freiwillige Standards für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern (VSME) schrumpfte von 66 auf 29 Seiten. Besonders die Vorgaben zur Wertschöpfungskette wurden gekürzt.

Auch Deutschland strafft die Struktur: Der nationale Sustainable-Finance-Praxisbeirat hat künftig nur noch 20 Mitglieder.

Milliardenkosten und erste juristische Warnschüsse

Die CSRD-Umsetzung wird teuer. Dänische Behörden schätzen die Umstellungskosten für heimische Unternehmen auf über 10 Milliarden Kronen. Dazu kommen jährliche laufende Kosten von rund 7,4 Milliarden Kronen. Regierungsvertreter verweisen trotzdem auf Wettbewerbsvorteile durch Digitalisierung.

Parallel steigt der rechtliche Druck. Das Landgericht Köln erließ ein Versäumnisurteil gegen einen großen deutschen Industriekonzern – wegen irreführender Werbung mit Netto-Null-Emissionszielen.

Auch die Science Based Targets initiative (SBTi) verschärft ihre Regeln. Künftig gelten engmaschigere Fünfjahreszyklen mit jährlichem Reporting statt sehr langfristiger Ziele. Ab Mitte des nächsten Jahrzehnts sollen CO2-Entfernungszertifikate verpflichtend werden.

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Weiterbildung als Reaktion auf den Fachkräftemangel

Der Bedarf an Experten wächst. Für den Spätherbst sind IHK-Fachseminare angekündigt, die sich mit Wesentlichkeitsanalyse und ESG-Datenerfassung nach CSRD-Vorgaben befassen.

Interessant: Auch nicht direkt verpflichtete Akteure bereiten sich vor. Erste Einrichtungen im Gesundheitssektor veröffentlichen freiwillige Nachhaltigkeitsberichte nach CSRD-Logik – um für künftige Anforderungen und Transformationsprojekte gewappnet zu sein.

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