Mutterschutz: CAS verurteilt Lazio Rom zu 69.333 Euro Schadensersatz
26.06.2026 - 06:20:03 | boerse-global.de
Lazio Rom muss der schwedischen Fußballerin Maja Göthberg 69.333 Euro Schadensersatz und Gehaltsnachzahlungen zahlen. Der Verein war nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft vom Vertrag zurückgetreten.
Urteil mit Signalwirkung
Die Richter stellten klar: Bereits vor der physischen Unterschrift bestand ein rechtsverbindliches Arbeitsverhältnis. Die Schwangerschaft werteten sie als ausschlaggebenden Grund für die Vertragsbeendigung. Neben dem Schadensersatz sprachen sie Göthberg Schmerzensgeld zu – weil der Verein vertrauliche medizinische Daten ohne Zustimmung weitergab.
Der Weltgewerkschaftsverband FIFPRO feiert die Entscheidung als bahnbrechend. Sie schütze die Privatsphäre und sichere die Vertraulichkeit medizinischer Daten im Profifußball. Lazio Rom kündigte an, die internen Verfahren zu überprüfen.
Kündigungsschutz greift auch bei fehlender Kenntnis
Das CAS-Urteil reiht sich in eine Serie von Entscheidungen zum Mutterschutz ein. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits am 3. April 2025 (2 AZR 156/24) klargestellt: Der Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch, wenn die Betroffene selbst noch nichts von ihrer Schwangerschaft wusste.
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Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung – ein einfacher Selbsttest reicht nicht. Wird die Schwangerschaft erst nach der Kündigung bekannt, ist eine nachträgliche Klage möglich, sofern die Arbeitnehmerin schnell handelt. In einem weiteren Urteil vom 4. Dezember 2025 (2 AZR 55/25) entschied das BAG zudem: Arbeitgeber müssen auch während des Urlaubs Kontaktversuche unternehmen, um Kündigungsfristen zu wahren.
Klare Regeln für Minijobs
Auch für Minijobber gelten 2026 feste Mutterschutzregeln. Die monatliche Verdienstgrenze liegt seit Januar bei 603 Euro (2025: 556 Euro). Arbeitgeber zahlen Pauschalbeiträge von 13 Prozent zur Kranken- und 15 Prozent zur Rentenversicherung.
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Minijobber haben dieselben Ansprüche auf Mutterschutz, Entgeltfortzahlung (bis zu 42 Tage), Urlaub und Kündigungsschutz wie Vollzeitkräfte. Über das Umlageverfahren U2 werden Arbeitgebern die Kosten für Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft erstattet.
Im internationalen Profifußball garantieren die FIFA-Regularien mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub bei voller Lohnfortzahlung. Göthberg betont: „Eine Schwangerschaft darf im professionellen Umfeld kein Hindernis für die Karriere sein.“
