Entgelttransparenz, EU-Richtlinie

Entgelttransparenz: EU-Richtlinie zwingt Arbeitgeber zu Gehaltsspannen

26.06.2026 - 06:16:01 | boerse-global.de

Fast 4.900 offene Stellen im Rechnungswesen. Neue EU-Richtlinie fordert Gehaltsangaben, doch nur 16% der Firmen kommen nach.

Lohnbuchhalter gesucht: Gehaltsspannen und neue EU-Transparenzregeln
Entgelttransparenz - Geschäftsleute betrachten einen digitalen Bildschirm mit Gehaltsspannen und einem EU-Flaggenmotiv im Hintergrund. 26.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit weisen Ende Juni 2026 fast 4.900 offene Stellen im Rechnungswesen aus. Besonders Nordrhein-Westfalen hat ein Problem: Dort sind hunderte Positionen für Lohnbuchhalter unbesetzt.

Zu den suchenden Unternehmen gehört ALDI Nord in Essen und die Bleker Gruppe in Borken. Auch in Berlin schreibt die Contipark Parkgaragen GmbH eine Stelle als Fachassistent für Lohn und Gehalt aus. In Kassel suchen die DWAZ Wirtschaftskanzlei und der Personaldienstleister Fahr-Zeit.

Gehaltsspannen: Wo die Unterschiede liegen

Die Vergütung variiert stark nach Region und Verantwortung. In Kassel locken spezialisierte Payroll-Stellen mit Monatsgehältern zwischen 4.000 und 4.800 Euro. Führungskräfte im Rechnungswesen verdienen deutlich mehr: Die Raiffeisen Landesbank Vorarlberg bietet Jahresgehälter bis zu 115.000 Euro. In Lübeck liegen vergleichbare Positionen im Versicherungsumfeld bei 60.000 bis 70.000 Euro.

Neue EU-Regeln für mehr Transparenz

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Seit dem 7. Juni 2026 ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft. Ein spezifisches deutsches Umsetzungsgesetz steht zwar noch aus, doch die Richtlinie entfaltet bereits teilweise Wirkung. Unternehmen müssen künftig Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen angeben. Beschäftigte erhalten ein erweitertes Auskunftsrecht. Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitern unterliegen zudem einer Berichtspflicht.

Die Praxis sieht anders aus: Nur 16 Prozent der deutschen Arbeitgeber nennen das Gehalt bereits in ihren Anzeigen, zeigt eine Analyse der Plattform Indeed. Experten sehen darin einen Wettbewerbsnachteil. Laut einer Randstad-Studie ist die Vergütung der häufigste Grund für einen Jobwechsel.

BAG-Urteil setzt Grenzen

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Februar 2026 die Grenzen des bisherigen Entgelttransparenzgesetzes präzisiert. Der Anspruch auf Auskunft bezieht sich demnach nur auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Antragstellung – und gilt betriebsbezogen.

Verhandeln mit Strategie

Für Bewerber bleibt die Gehaltsverhandlung zentral. Vergütungsberater sehen bei Neueinstellungen oft einen Spielraum von 5 bis 20 Prozent über dem ersten Angebot. Ihre Empfehlung: Fundiert vorbereiten, Marktrecherchen durchführen und die Vereinbarung per E-Mail schriftlich fixieren.

Ein Warnhinweis der Berater: Falsche Angaben über Konkurrenzangebote zerstören die Vertrauensbasis nachhaltig. Wer blufft, riskiert mehr als nur den Job.

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