Minijobs, Rentenversicherung

Minijobs: Rentenversicherung seit Juli 2026 wählbar – was es bringt

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 17:53 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung lehnt Abschaffung von Minijobs ab. Neue Verdienstgrenzen und Rentenoptionen für 2026/2027 beschlossen.

Minijobs bleiben bestehen: Regierung trotzt Experten-Kritik
Ältere Hände halten Euro-Banknoten, mit einem Taschenrechner und Dokumenten im Hintergrund, die finanzielle Anpassungen symbolisieren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Kanzler Merz und CSU-Chef Söder stellten sich klar gegen eine Vollversicherungspflicht.

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro monatlich. Die Anhebung von 556 Euro im Vorjahr folgt der Kopplung an den Mindestlohn, der aktuell bei 13,90 Euro pro Stunde liegt.

Neue Grenzen für 2027

Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze klettert dann auf 633 Euro im Monat – 7.596 Euro im Jahr. Eine Überschreitung ist in bis zu zwei Kalendermonaten erlaubt, solange der Verdienst maximal das Doppelte der Grenze beträgt.

Rentenversicherung: Neue Wahlmöglichkeit seit Juli

Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig rückgängig machen. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber und gilt ab dem Folgemonat. Ein erneuter Austritt ist danach ausgeschlossen.

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Bei Versicherungspflicht zahlen Arbeitnehmer in gewerblichen Minijobs 3,6 Prozent Eigenbeitrag, der Arbeitgeber 15 Prozent. In Privathaushalten liegen die Sätze bei 13,6 beziehungsweise 5 Prozent. Der Vorteil: Neben einer kleinen Rentensteigerung (bei 603 Euro etwa 5,68 Euro pro Jahr) sichern sich Minijobber Wartezeiten für Rentenansprüche und erhalten Zugang zu Übergangsgeld oder Riester-Förderung.

Streit um die Zukunft der Minijobs

Eine Expertenkommission zur Alterssicherung empfahl, den Sonderstatus der Minijobs abzuschaffen und eine Vollrentenversicherungspflicht ohne Opt-out einzuführen. Die Regierung lehnt das ab.

Bundeskanzler Merz machte klar: „Eine Abschaffung der Minijobs ist nicht geplant." Unterstützung kam am 11. Juli von CSU-Chef Söder. Er warnte, dass besonders Gastronomie, Einzelhandel und Landwirtschaft unter einer Reform leiden würden. Wirtschaftsverbände hatten zuvor ebenfalls vor den Folgen gewarnt.

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Sozialverbände wie der SoVD sehen das anders. Sie argumentieren, dass eine Vollversicherungspflicht Altersarmut wirksam bekämpfen könnte.

Minijobs als Rentner-Modell

Für Ruheständler wird der Minijob immer wichtiger. Laut Mikrozensus waren 2024 bereits 21 Prozent der 65- bis 69-Jährigen erwerbstätig – 2014 waren es nur 14 Prozent. Rund die Hälfte von ihnen arbeitet im Minijob. Seit Januar 2023 gibt es zudem keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für Altersrentner.

Steuerreform 2027: Was sich ändert

Für nächstes Jahr ist eine umfassende Steuerreform geplant. Höhere Grundfreibeträge und angepasste Tarifzonen sollen Privathaushalte entlasten. Gleichzeitig steigt die Pauschalsteuer für Minijobs, während die Förderung von Handwerkerleistungen sinkt.

Experten raten daher: Wer Handwerkerleistungen plant, sollte sie möglichst noch 2026 beauftragen. Dann gelten noch die alten, günstigeren Konditionen.

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