Minijob-Rentenwahlrecht: Ab Juli können Jobber selbst entscheiden
04.06.2026 - 17:09:46 | boerse-global.de
Neue Vorschriften zur Arbeitssicherheit, strengere Transparenzregeln bei Gehältern und wegweisende Gerichtsurteile stellen Personalabteilungen vor große Herausforderungen. Ein Überblick über die wichtigsten Entwicklungen.
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Gehaltstransparenz: Deutschland droht EU-Vorgabe zu verpassen
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sorgt für Diskussionen in Berlin. Eigentlich sollte die Umsetzung bis zum 7. Juni 2026 erfolgen, doch interne Streitigkeiten in der Bundesregierung haben den Gesetzgebungsprozess verzögert. Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten müssen künftig umfassend über Gehaltsstrukturen berichten – voraussichtlich ab Juni 2028.
Was auf Bewerber zukommt: Arbeitgeber müssen bereits im Vorstellungsgespräch oder davor die Gehaltsspanne für die Position nennen. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt ist dann tabu. Zudem sind Firmen verpflichtet, den Gender-Pay-Gap zu analysieren und zu dokumentieren.
Arbeitszeit: Kommt die elektronische Zeiterfassung?
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte Anfang Mai einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes an. Die Kernpunkte: eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung und die Umstellung von täglichen auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten. Die 48-Stunden-Woche und die 11-stündige Ruhezeit bleiben bestehen, doch die Verteilung der Stunden soll flexibler werden. Rechtsexperten rechnen frühestens 2027 mit dem Inkrafttreten.
Minijobs: Neue Grenzen und Wahlrecht zur Rentenversicherung
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro – das entspricht rund 43 Arbeitsstunden beim Mindestlohn von 13,90 Euro. Ab dem 1. Juli kommt eine wichtige Neuerung: Minijobber können einmalig wählen, ob sie wieder voll in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchten. Wer sich dafür entscheidet, erhält Zugang zu Rehabilitationsleistungen, Erwerbsminderungsrenten und betrieblicher Altersvorsorge.
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Arbeitssicherheit: Neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte
Der Bundestag beschloss im März neue Schwellenwerte für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Seit dem 29. Mai gelten folgende Regelungen:
- Unter 20 Mitarbeiter: In der Regel keine Sicherheitsbeauftragten nötig
- 20 bis 50 Mitarbeiter: Nur bei besonderen Gefahren verpflichtend
- 50 bis 250 Mitarbeiter: Mindestens ein Sicherheitsbeauftragter erforderlich
- Über 250 Mitarbeiter: Die Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV) sind maßgeblich
AGG-Reform: Mehr Schutz für Beschäftigte
Das Bundeskabinett verabschiedete im Mai 2025 Änderungen am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die wichtigste Neuerung: Die Klagefrist verlängert sich von zwei auf vier Monate. Der Schutz vor sexueller Belästigung wird ausgeweitet, und bei Altersdiskriminierung spricht das Gesetz künftig vom „Lebensalter".
Steuerfahndung: Strengere Regeln bei Schwarzarbeit
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2026 sorgt für Aufsehen. Wer an Systemen zur Schwarzarbeit oder zur Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen mitwirkt, kann bereits in der Vorbereitungsphase haftbar gemacht werden. Im konkreten Fall verurteilte das Gericht einen Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe – der entstandene Schaden belief sich auf über 604.000 Euro bei den Sozialkassen und 131.000 Euro Steuerausfälle.
Der Bundesfinanzhof stellte zudem klar: Wer seine Steuerklasse wechselt, muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Unterlässt er dies, droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Die Finanzämter dürfen dann bis zu zehn Jahre rückwirkend Steuern nachfordern.
Urlaub: Keine pauschale Zwei-Wochen-Grenze mehr
Das Thüringer Landesarbeitsgericht stoppte im März eine gängige Praxis vieler Arbeitgeber: Die pauschale Regelung, dass Beschäftigte maximal zwei Wochen am Stück Urlaub nehmen dürfen, ist unzulässig. Unternehmen müssen längere Urlaubszeiten genehmigen, es sei denn, sie können dringende betriebliche oder persönliche Gründe nachweisen.
Mietwagen: Rückkehrpflicht bestätigt
Der BGH bestätigte in einem aktuellen Urteil: Mietwagen, die über digitale Plattformen vermittelt werden, müssen nach jeder Fahrt zu ihrem Betriebssitz zurückkehren. Diese „Rückkehrpflicht" verstoße weder gegen Verfassungs- noch gegen Europarecht. Damit bleibt die klare Abgrenzung zwischen Taxis und Mietwagen erhalten.
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