Arbeitszeitgesetz, Bas

Arbeitszeitgesetz: Bas plant 12-Stunden-Tage und Zeiterfassung

04.06.2026 - 17:13:09 | boerse-global.de

Bundesregierung plant Reform des Arbeitszeitgesetzes mit elektronischer Pflicht und längeren täglichen Schichten.

Arbeitszeitreform 2026: Elektronische Erfassung und flexible Schichten
Arbeitszeitgesetz - A digital time clock displaying working hours, with a diverse group of employees in a blurred background. 04.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die geplanten Änderungen sehen eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung und einen Wechsel von täglichen zu wöchentlichen Höchstarbeitszeiten vor. Die EU-weite 48-Stunden-Woche und die vorgeschriebene 11-stündige Ruhepause bleiben zwar erhalten, doch künftig könnten tägliche Schichten von bis zu 12 Stunden erlaubt sein.

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DGB schlägt Alarm: „Das ist ein Bärendienst für die Beschäftigten"

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Niedersachsen übt scharfe Kritik an den Plänen. Die Organisation warnt davor, den traditionellen Acht-Stunden-Tag aufzuweichen. „Schon heute sind unter bestimmten Bedingungen Zehn-Stunden-Tage erlaubt", so der DGB. Die neue Flexibilität könnte Arbeitgebern ermöglichen, Schichten von bis zu 13 Stunden anzuordnen.

Die Gewerkschaft stützt ihre Ablehnung auf den „Gute Arbeit"-Index. Demnach sind nur 40 Prozent der Beschäftigten mit ihren Arbeitszeiten zufrieden. Mehr als die Hälfte der Befragten wünscht sich kürzere Arbeitszeiten. Besonders alarmierend: 34 Prozent der Frauen, die keine Konflikte zwischen Beruf und Familie melden, fühlen sich nach ihrer Schicht dennoch erschöpft.

Nahverkehr in Niedersachsen: Schlichtung soll Streiks beenden

Besonders angespannt bleibt die Lage im Nahverkehr Niedersachsens. Nach der sechsten Verhandlungsrunde am 4. Juni 2026 einigten sich der Arbeitgeberverband KAV und die Gewerkschaft Verdi auf ein Schlichtungsverfahren. Verdi fordert kürzere Wochenarbeitszeiten, verbesserte Schichtpläne und höhere Zuschläge. Die Arbeitgeber boten einen zusätzlichen Urlaubstag ab 2027 an – für die Gewerkschaft nicht genug. Warnstreiks in Hannover, Braunschweig und Göttingen hatten zuletzt den öffentlichen Nahverkehr lahmgelegt.

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Polizei in Österreich: Neues Dienstmodell nach 50 Jahren

Während auf Bundesebene noch diskutiert wird, setzen einzelne Branchen bereits neue Maßstäbe. In Österreich führte Innenminister Gerhard Karner am 1. Juni 2026 die fünfte Gesprächsrunde mit Personalvertretern zur Modernisierung der Polizeidienstpläne. Es ist die erste Reform seit über 50 Jahren.

Die Einigung sieht vor, die Wochenenddienststunden von 48 auf 40 zu senken. In fünf Pilotbezirken dürfen künftig 50 Prozent der Beamten 24-Stunden-Schichten übernehmen – gegen eine Prämie von 600 Euro.

Feuerwehrgewerkschaft setzt neuen Standard in Hamburg

Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) hat am 3. Juni 2026 ihren ersten Haustarifvertrag mit dem ASB Rettungsdienst in Hamburg abgeschlossen. Der Vertrag sieht eine 39,5-Stunden-Woche und 30 Tage Jahresurlaub vor. Die Zuschläge: 20 Prozent für Nachtarbeit, 25 Prozent für Sonntagsdienste und 35 Prozent für Feiertage. Zudem erhalten Beschäftigte bei Krankheit bis zu 26 Wochen lang volle Nettovergütung.

Gerichte ziehen rote Linien: Urlaub und Krankschreibung

Auch die Rechtsprechung setzt klare Grenzen. Das Thüringer Landesarbeitsgericht entschied am 2. März 2026: Betriebliche Regelungen, die den Urlaub auf maximal zwei zusammenhängende Wochen begrenzen, sind unwirksam. Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss Urlaub grundsätzlich am Stück gewährt werden – zwölf Werktage sind die Untergrenze, nicht die Obergrenze.

In einem anderen Fall aus März 2026 gab das Arbeitsgericht Heilbronn einem Arbeitgeber recht, der die Lohnzahlung verweigerte, nachdem ein Mitarbeiter direkt im Anschluss an seinen Urlaub krankgeschrieben wurde. Das Gericht sah die Beweiskraft der Krankschreibung als erschüttert an – insbesondere, weil die Krankmeldung exakt die Dauer des zuvor abgelehnten Urlaubsverlängerungswunsches abdeckte. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2025 klargestellt, dass in solchen Fällen die Beweislast auf den Arbeitnehmer übergeht.

Fußball am Arbeitsplatz: Radio ja, Stream nein

Zum Thema Arbeitsplatz und Großereignisse haben Rechtsexperten klargestellt: Ein Anspruch auf das Streamen von Sportübertragungen im Büro besteht nicht. Radioprogramme sind in der Regel erlaubt, solange sie Kollegen nicht stören. Nicht genehmigtes Video-Streaming kann dagegen Abmahnungen oder sogar Kündigungen nach sich ziehen. Eine Umfrage unter 1.100 Teilnehmern zeigt: 59 Prozent der Beschäftigten richten ihr Sehverhalten nach den Anstoßzeiten, 28 Prozent bleiben für Länderspiele bis nach Mitternacht wach.

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