Mindestlohn 13,90 Euro: Zollkontrollen finden 17 Verstöße in Agrarbetrieben
18.06.2026 - 22:12:39 | boerse-global.de
Das Ergebnis: 30 Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Arbeitsgesetze.
Bei den Kontrollen befragten die Beamten 135 Beschäftigte zu ihren Arbeitsbedingungen. In 17 Fällen besteht der Verdacht auf Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro, der seit Jahresbeginn auch in der Landwirtschaft gilt.
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Die weiteren Ermittlungen drehen sich um vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge, illegale Beschäftigung und Verstöße gegen die Meldepflicht.
Die Mindestlohn-Welle erfasst die Wirtschaft
Die Anhebung auf 13,90 Euro pro Stunde bringt viele Unternehmen ins Schwitzen. Laut einer DIHK-Umfrage unter 15.000 Betrieben müssen rund 25 Prozent ihre Lohnstrukturen anpassen.
Besonders hart trifft es die Gastronomie (50 Prozent) und den Einzelhandel (38 Prozent). In Ostdeutschland liegt der Anpassungsbedarf mit 29 Prozent sogar über dem Bundesdurchschnitt.
Um die höheren Kosten abzufedern, geben 40 Prozent der Firmen die Belastung an ihre Kunden weiter. In der Gastronomie plant zudem jeder vierte Betrieb, Personal abzubauen.
Wer profitiert wirklich?
Die ersten Daten aus dem ersten Quartal 2026 zeigen: Vor allem Geringverdiener spüren die Erhöhung. In Hamburg stiegen die Nominallöhne der unteren Einkommensgruppe um satte 9,8 Prozent.
Zum Vergleich: Die Reallöhne legten über alle Gruppen hinweg nur um 1,9 Prozent zu.
Flexiblere Arbeitszeiten in Sicht?
Parallel zur Lohnentwicklung steht eine Reform des Arbeitszeitgesetzes an. Arbeitsministerin Bärbel Bas hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der tarifgebundenen Unternehmen mehr Flexibilität ermöglichen soll.
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Die Kernpunkte: Übergang von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit, grundsätzliche Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung – aber Vertrauensarbeitszeit bleibt unter bestimmten Bedingungen möglich.
Wirtschaftsverbände und Opposition kritisieren, dass die Flexibilisierung nur für Tarifbetriebe gilt. Ein Koalitionsgipfel am 1. Juli soll die Differenzen beilegen.
Der Blick nach vorn
Die nächste Stufe steht bereits fest: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde.
Auch Azubis in nicht tarifgebundenen Betrieben bekommen mehr: Seit Anfang 2025 liegt die Mindestvergütung im ersten Jahr bei 682 Euro und steigt bis auf 955 Euro im vierten Ausbildungsjahr.
Saisonkräfte: Keine Ausnahmen in Sicht
Der Bauernverband fordert einen reduzierten Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte – etwa 80 Prozent des regulären Satzes. Arbeitsministerin Bas lehnt das ab.
Agrarpolitiker der Union rechnen damit, dass in den nächsten drei Jahren keine Sonderregelungen durchsetzbar sind. Ihre Empfehlung: Bürokratieabbau und gezielte Anwerbung statt Lohnausnahmen.
