Mediengesetz-Novelle, Haftungsregeln

Mediengesetz-Novelle: Neue Haftungsregeln für Social-Media-Betreiber

08.06.2026 - 09:48:38 | boerse-global.de

Justizministerin plant Reform des Mediengesetzes: Betreiber haften künftig erst nach unterlassener Löschung von Kommentaren.

Neue Regeln: Weniger Kostenfallen für Social-Media-Betreiber
Mediengesetz-Novelle - Ein stilisierter Hammer trifft auf einen digitalen Tablet-Bildschirm, der Social-Media-Kommentare zeigt, mit verschwommenen Rechtsdokumenten im Hintergrund. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Justizministerin Sporrer und Vizekanzler Babler planen eine Novelle des Mediengesetzes.

„Notice and take down“ statt automatischer Haftung

Der Kern der Reform: Weg von der aktuellen strengen Haftung, hin zum „Notice and take down“-Prinzip. Bisher haften Betreiber für beleidigende Kommentare Dritter – selbst dann, wenn sie den Beitrag bereits gelöscht haben. Die finanziellen Risiken sind enorm: Entschädigungszahlungen zwischen 100 und 100.000 Euro plus Verfahrenskosten von 1.000 bis 1.500 Euro.

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Künftig soll eine Kostenfolge erst eintreten, wenn der Betreiber einer schriftlichen Aufforderung zur Löschung nicht nachkommt. Der Entwurf sieht eine Frist von drei Werktagen vor. Erst danach wären gerichtliche Schritte möglich.

Schutz vor Abmahnwellen

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim begrüßt den Vorstoß. Die Neuregelung solle gezielte Abmahnwellen verhindern. Bisher konnten Betreiber durch sofortige gerichtliche Anträge mit Kosten belastet werden – ohne vorherige Chance zur außergerichtlichen Bereinigung.

Die Reform zielt darauf ab, das finanzielle Risiko für Privatpersonen, Vereine und Unternehmen kalkulierbarer zu machen. Die strafrechtliche Verantwortung der Kommentarverfasser bleibt davon unberührt. Der Koalitionspartner ÖVP zeigt sich bislang zurückhaltend.

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Deutsche Urteile zeigen Handlungsbedarf

Wie wichtig die Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und strafbaren Inhalten ist, zeigen aktuelle Urteile aus Deutschland. Mehrere Personen wurden zu Geldstrafen verurteilt, nachdem sie Bundeskanzler Friedrich Merz auf Facebook beleidigt hatten. Die Strafen betrugen 2.000 Euro – jeweils 30 Tagessätze.

Während Begriffe wie „Lügen-Kasper“ straffrei blieben, wertete die Justiz andere Bezeichnungen als sanktionierbare Beleidigungen. Die geplante Novelle in Österreich soll vor allem die sekundäre Haftung der Betreiber auf ein sachgerechtes Maß reduzieren. Für Unternehmen mit Social-Media-Präsenz würden sich die Compliance-Anforderungen deutlich verändern.

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