Lohntransparenz, Deutschland

Lohntransparenz: Deutschland verpasst EU-Frist – Verfahren droht

07.06.2026 - 23:40:47 | boerse-global.de

Deutschland hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt. Unternehmen drohen nun Klagen und Vertragsverletzungsverfahren.

EU-Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Umsetzungsfrist
Lohntransparenz - Eine Waage, bei der eine Seite mit Euromünzen deutlich schwerer ist als die andere, symbolisiert die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern. 07.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Am 7. Juni 2026 lief die Umsetzungsfrist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ab – und Deutschland verpasste sie. Die Bundesregierung hat keine nationalen Regelungen verabschiedet. Ab dem 8. Juni liegt damit ein Verstoß gegen europäisches Recht vor. Der EU-Kommission droht ein Vertragsverletzungsverfahren.

Koalitionsstreit blockiert Gesetz

Die EU-Vorgaben stammen bereits aus dem Jahr 2023. Doch innerhalb der Koalition herrscht Uneinigkeit über die Ausgestaltung. Bundesfamilienministerin Karin Prien betont die Notwendigkeit einer bürokratiearmen Umsetzung. Man stehe im Austausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten. Eine Anpassung der nationalen Gesetze ist nun erst für Anfang 2027 vorgesehen.

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Die Verzögerung hat Folgen: Geplante Berichtspflichten und Auskunftsansprüche könnten frühestens ab Juni 2028 wirksam werden. Europaweit haben lediglich die Slowakei, Italien und Litauen die Richtlinie fristgerecht umgesetzt – so der Europäische Gewerkschaftsbund.

Was die Richtlinie fordert

Die EU will das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen reduzieren. In Deutschland lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2024 bei 15,6 Prozent – EU-weit waren es 11,1 Prozent. Die neuen Regeln sehen unter anderem vor:

  • Auskunftsrecht: Beschäftigte können Informationen über die durchschnittlichen Entgeltniveaus für gleiche oder gleichwertige Arbeit verlangen.
  • Berichtspflicht: Unternehmen ab 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle berichten.
  • Transparenz bei Einstellungen: Arbeitgeber müssen bereits in Stellenanzeigen oder vor dem Vorstellungsgespräch Angaben zum Einstiegsgehalt machen.
  • Verbot der Gehaltsabfrage: Bewerber dürfen nicht mehr nach ihrem bisherigen Verdienst gefragt werden.

Liegt ein Lohngefälle von mehr als fünf Prozent vor, das nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Faktoren gerechtfertigt ist, ist eine verpflichtende Entgeltbewertung fällig.

Unternehmen drohen Klagen

Trotz fehlender nationaler Umsetzung wächst das Risiko für Arbeitgeber. Deutsche Gerichte neigen bereits dazu, bestehendes Recht im Sinne der EU-Richtlinie auszulegen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Fall Daimler Trucks aus dem Jahr 2025 stärkte die Rechte von Arbeitnehmern: Ein Einzelvergleich reicht demnach für einen Diskriminierungsverdacht aus.

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Noch direkter betroffen ist der öffentliche Dienst. Hier können sich Beschäftigte ab sofort direkt auf die EU-Richtlinie berufen – denn bei verspäteter Umsetzung entfalten EU-Vorgaben für staatliche Arbeitgeber unmittelbare Wirkung. Der Sozialverband warnt vor den langfristigen Folgen ungleicher Bezahlung, die maßgeblich zur Altersarmut von Frauen beitrage.

Österreich in ähnlicher Lage

Auch Österreich verpasste die Frist. Arbeitsministerin Korinna Schumann brachte am 6. Juni 2026 einen Entwurf in die politische Koordinierung – eine Einigung mit den Sozialpartnern war zuvor gescheitert.

Während Gewerkschaften und Arbeiterkammern den Vorstoß begrüßen, kritisiert die Wirtschaftskammer die drohende Bürokratie. Der österreichische Entwurf sieht vor, dass Sanktionen in Form von Verwaltungsstrafen erst mit einjähriger Verzögerung greifen. Die rechtliche Unsicherheit für Unternehmen in der gesamten DACH-Region bleibt damit vorerst bestehen – während der Druck aus Brüssel und der nationalen Rechtsprechung steigt.

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