Betriebsrente: DGB fordert Pflicht für 20 Millionen Beschäftigte
07.06.2026 - 23:26:14 | boerse-global.de
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will das ändern – und setzt auf eine gesetzliche Verpflichtung.
DGB-Chefin Yasmin Fahimi konkretisierte die Forderungen am heutigen Sonntag. Ziel ist eine obligatorische Betriebsrente für alle Beschäftigten. Die Arbeitgeber sollen sich zwingend an der Finanzierung beteiligen müssen.
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„In anderen europäischen Ländern werden deutlich höhere Beiträge zur Altersvorsorge geleistet“, sagte Fahimi. Ein Eckpunktepapier werde für Ende Juni erwartet.
Unterstützung und Gegenwind aus der Politik
Rückenwind kommt vom Vorsitzenden der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Dennis Radtke. Er befürwortet die verpflichtende Mitfinanzierung durch die Unternehmen.
Ganz anders sieht das die FDP. Parteichef Kubicki kritisierte das Vorhaben als ungeeignet und forderte, Fahimi von einem geplanten Reformgipfel auszuladen.
Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, geht auf Konfrontationskurs. Er fordert eine geringere Rentenerhöhung: Statt der prognostizierten 4,2 Prozent solle die Anhebung nur 3 Prozent betragen. Die freiwerdenden Mittel möchte er für BAföG oder Elterngeld nutzen. SPD, Grüne und Linke lehnen das ab.
Was gilt aktuell bei der Betriebsrente?
Die steuerlichen Grenzwerte für 2026 sind klar: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind monatlich bis zu 338 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Bis zu 676 Euro bleiben immerhin steuerfrei.
Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent leisten – vorausgesetzt, sie sparen dadurch Sozialversicherungsbeiträge.
BAG-Urteile mit Sprengkraft
Neben der Rentendebatte sorgen aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) für Aufsehen. Im April entschied das Gericht: Kündigungen sind unwirksam, wenn keine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige vorliegt. Betroffen ist der Terminalbetreiber NTB in Bremerhaven. Dort plant das Unternehmen eine umfassende Automatisierung – rund 500 der 1.000 Arbeitsplätze stehen auf der Kippe.
Auch bei Dienstreisen gibt es Klarheit: Grundsätzlich gilt Wegezeit nicht als Arbeitszeit. Eine Ausnahme besteht, wenn die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln während der regulären Arbeitszeit stattfindet oder die Nutzung eines Fahrzeugs ausdrücklich angeordnet wurde. Ergänzt wird das durch EuGH-Urteile aus 2025 zu Fahrten von einem zentralen Ort zu wechselnden Einsatzorten.
Minijobber bekommen neue Option
Zum 1. Juli 2026 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Minijobber können ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht dann einmalig rückgängig machen. Die Aufhebung wirkt für die Zukunft – ein erneuter Antrag ist danach ausgeschlossen. Die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung liegt 2026 bei 603 Euro monatlich.
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Ausblick: Spitzengespräch zur Rentenreform
Die politischen Weichen stehen für die kommenden Wochen. Bundeskanzler Merz hat für Mittwoch zu einem Spitzengespräch eingeladen. Die zuständige Rentenkommission soll ihre Empfehlungen voraussichtlich am 29. Juni vorlegen.
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