Lieferkettengesetz: Schwellenwerte massiv angehoben ab Juli
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 21:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das beschloss der Koalitionsausschuss am 2. Juli mit dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Künftig gilt das LkSG nur noch für Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mindestens 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz. Bisher lag die Grenze deutlich niedriger.
Reaktion auf wirtschaftliche Stagnation
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD reagiert damit auf den anhaltenden Ruf nach Bürokratieabbau. Die Wirtschaft steckt in einer Schwächephase – da sollen Entlastungen her. Parallel bereitet Berlin die nationale Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vor.
Betroffene Firmen kommen aber nicht ganz aus der Pflicht. Beratungsunternehmen warnen: Wer künftig unter die neuen Regeln fällt, muss weiterhin Risikoanalysen und Sorgfaltsprüfungen etablieren. Sonst droht später böses Erwachen, wenn die EU-Richtlinie national umgesetzt ist.
EU-Kommission kürzt Berichtspflichten drastisch
Einen Tag später legte die EU-Kommission nach. Am 3. Juli verabschiedete sie überarbeitete European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um über 60 Prozent. Insgesamt fallen sogar mehr als 70 Prozent der Kennzahlen weg.
Das soll die Wirtschaft finanziell entlasten. Experten rechnen mit Kostenreduktionen von über 30 Prozent pro berichtspflichtigem Unternehmen. Für Betriebe, die künftig nicht mehr unter die CSRD-Pflicht fallen, gibt es einen freiwilligen Berichtsstandard (VS). EU-Parlament und Rat haben jetzt zwei Monate Zeit, die Neuregelungen zu prüfen.
Gericht stoppt Lufthansa-Werbung
Die neuen LkSG-Schwellenwerte entlasten viele Unternehmen – aber wer weiterhin unter die Regeln fällt, muss Risikoanalysen und Sorgfaltsprüfungen etablieren. Unser Report liefert die Checkliste für die neuen Grenzen und den Fahrplan zur EU-CSDDD. Jetzt kostenlosen Compliance-Report anfordern
Während der Verwaltungsaufwand sinkt, wird die Kontrolle der Klimakommunikation schärfer. Das Oberlandesgericht Köln untersagte Lufthansa am 8. Juli eine konkrete Werbeaussage. Die Airline hatte behauptet, Kunden könnten CO2-Emissionen „direkt während der Buchung“ durch nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren.
Die Richter sahen das anders. Der tatsächliche Einsatz dieser Kraftstoffe erfolge zeitlich verzögert – ein direkter Zusammenhang zur individuellen Buchung bestehe nicht. Die Aussage sei daher irreführend.
Sommer der neuen Regeln
Doch es gibt noch mehr regulatorische Änderungen:
- Zollrecht: Seit dem 1. Juli fällt für Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten unter 150 Euro Warenwert eine pauschale Gebühr von 3 Euro pro Warengruppe an. Große Online-Händler stellen bereits auf Sammelimporte um.
- KI-Regulierung: Ab dem 2. August gelten verschärfte Transparenzpflichten unter dem EU AI Act. Bei Hochrisiko-Anwendungen drohen bei Verstößen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro.
- Verpackungskonformität: Ab dem 12. August müssen Hersteller von Kunststoff-Mehrwegverpackungen technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen vorhalten.
Ab August drohen bei KI-Verstößen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro. Wer Hochrisiko-Anwendungen einsetzt, muss jetzt Transparenzpflichten erfüllen. Der Report zeigt in 5 Schritten, wie Sie KI-Compliance nach EU AI Act sicherstellen. KI-Compliance-Leitfaden jetzt sichern
Entlastung für die Industrie
Die EU-Kommission genehmigte zudem rückwirkend für 2025 die Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation. Profitieren können jetzt 31 Branchen – neu dabei sind die organische Chemie und die Glasindustrie. Das soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen sichern.
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