Krankschreibung: AU-Pflicht ab Tag eins, telefonisch bald nicht mehr
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 21:11 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ab dem ersten Krankheitstag soll künftig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorgelegt werden müssen. Bisher gilt eine Vorlagepflicht erst ab dem dritten Kalendertag.
Parallel dazu plant die Koalition die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Ein entsprechender Beschluss fiel am 2. Juli 2026. Experten warnen allerdings: Eine strikte AU-Pflicht ab Tag eins könnte in der Praxis zu längeren Ausfallzeiten führen. Daten der OECD zeigen, dass Deutschland mit 6,8 Prozent verlorener Arbeitszeit durch Krankheit international auf Rang sieben liegt.
Für bestehende Verträge gilt das Günstigkeitsprinzip. Enthält ein Arbeitsvertrag eine großzügigere Regelung, bleibt diese auch nach einer Gesetzesänderung wirksam.
Befristungen: Bis zu 48 Monate möglich
Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen plant die Regierung eine deutliche Ausweitung. Die sachgrundlose Befristung soll künftig für bis zu 48 Monate möglich sein. Bis zu sechs Verlängerungen wären innerhalb dieses Zeitraums zulässig. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2030.
Ab 2027 soll zudem das Schriftformerfordernis für Befristungen durch die Textform ersetzt werden. Das würde die digitale Vertragsgestaltung erheblich erleichtern.
BAG-Urteil: Pauschale Freistellungsklauseln unwirksam
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Neben den Gesetzesvorhaben prägt die aktuelle Rechtsprechung die Vertragspraxis. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erklärte vorformulierte, allgemeine Freistellungsklauseln am 25. März 2026 für unwirksam (Az. 5 AZR 108/25). Solche Klauseln verstoßen gegen das Transparenzgebot des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Arbeitnehmer haben demnach grundsätzlich einen Beschäftigungsanspruch bis zum tatsächlichen Vertragsende. Eine Freistellung ist nur zulässig, wenn die Interessen des Arbeitgebers im Einzelfall überwiegen.
Mindestlohn steigt – Kündigungsschutz wird gelockert
Die Lohnuntergrenze steigt 2026 auf 13,90 Euro, 2027 auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze wird von 603 auf 633 Euro angehoben, die Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent. Für Zeitarbeit gilt seit dem 1. Juli eine Lohnuntergrenze von 14,96 Euro, ab April 2027 sind es 15,87 Euro.
Eine markante Neuerung betrifft Hochverdiener: Wer ein Bruttojahresgehalt von mehr als 177.500 Euro verdient, bekommt ab dem 1. Januar 2027 einen gelockerten Kündigungsschutz. Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis dann gegen Zahlung einer Abfindung auflösen.
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Immer mehr Kündigungsschutzklagen
Die Fallzahlen bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen steigen rasant. Seit 2021 nahmen Arbeitsrechtsschutzfälle um 63 Prozent zu. Allein 2025 stiegen die Kündigungsschutzklagen im Vergleich zum Vorjahr um 33 Prozent. Im ersten Halbjahr 2026 legten sie noch einmal um 9,8 Prozent zu. Zunehmend sind auch mittlere und höhere Einkommensgruppen betroffen.
Zusätzliche Komplexität entsteht durch neue Anforderungen bei Massenentlassungen. Das BAG betonte am 1. April 2026: Eine fehlerhafte Reihenfolge – etwa eine Anzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens – macht Kündigungen unwirksam. In einer weiteren Entscheidung vom 25. Juni stellte es jedoch klar: Geringfügige Abweichungen bei den gemeldeten Zahlen gefährden die Wirksamkeit nicht, solange die Arbeitsverwaltung ihre Aufgaben erfüllen kann.
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