Krankengeld-Reform: 78-Wochen-Deckel für alle Erkrankungen geplant
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 21:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht eine strikte Deckelung der Leistungen vor. Schon Ende dieser Woche soll der Bundestag abstimmen – doch der Widerstand wächst.
78-Wochen-Deckel für alle Erkrankungen
Die Finanzkommission Gesundheit empfiehlt: Krankengeld soll es künftig maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren geben – und zwar unabhängig davon, ob zwischendurch neue Krankheiten auftreten. Bisher konnte eine neue Diagnose einen neuen Anspruch auslösen.
Das Ziel: Die Krankenkassen entlasten. Für 2027 rechnet die Regierung mit Einsparungen von rund 110 Millionen Euro, in den Folgejahren mit bis zu 120 Millionen jährlich.
Der Referentenentwurf aus dem Gesundheitsministerium enthält weitere Verschärfungen:
- Teilrente: Wer mehr als zwei Drittel einer Vollrente bezieht, verliert den Krankengeldanspruch.
- Jobverlust: Endet das Arbeitsverhältnis während des Bezugs, wird die Leistung auf Arbeitslosengeld-Niveau gedeckelt.
- Wartezeit: Freiwillig Versicherte müssen drei Monate warten.
- Reha-Frist: Statt zehn Wochen bleiben nur noch vier Wochen für den Reha-Antrag – sonst entfällt das Krankengeld.
Besonders bitter: Die Zeit einer medizinischen Rehabilitation wird künftig auf die 78-Wochen-Frist angerechnet. Das Übergangsgeld liegt mit 68 Prozent des Nettoentgelts (75 Prozent mit Kind) aber meist deutlich unter dem Krankengeld.
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Psychische Erkrankungen als Kostentreiber
Die Reform hat einen handfesten Hintergrund: Die Ausgaben der Krankenkassen für Krankengeld explodieren. Laut BKK Dachverband erreichten sie 2025 mit 21,6 Milliarden Euro einen Rekordwert. Seit 2016 stieg die Zahl der Krankengeldtage um 24,4 Prozent.
Entgegen der öffentlichen Debatte sind nicht die kurzen Krankschreibungen das Problem. Es sind die langen Ausfälle. Psychische Erkrankungen machen zwar nur 5,4 Prozent aller Krankschreibungen aus – führen aber im Schnitt zu über fünf Wochen Ausfall. Auch Muskel-Skelett-Erkrankungen belasten die Kassen massiv. Der Krankenstand lag 2025 stabil bei 6,1 Prozent, etwa jeder vierte Fehltag fiel in den Krankengeldbezug.
Verfassungsbeschwerde gegen das Verfahren
Das Gesetzesvorhaben steht massiv unter Beschuss. Abgeordnete der Grünen und der Linken haben Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie wollen die Abstimmung am 10. Juli stoppen. Der Grund: Ein über 270 Seiten langer Änderungsantrag wurde erst am 6. Juli vorgelegt – aus Sicht der Opposition ein Unding für eine angemessene parlamentarische Beratung.
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Parallel dazu diskutiert die Koalition über eine Verschärfung bei Kurzzeiterkrankungen. Im Raum stehen eine Attestpflicht ab dem ersten Tag und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Arbeitsrechtler weisen allerdings darauf hin, dass Arbeitgeber bereits heute ein Attest ab Tag eins verlangen können – solange keine anderen vertraglichen Regeln greifen. Krankenkassenvertreter bezeichnen die Attestpläne als Symbolpolitik, die an den eigentlichen Finanzproblemen vorbeigehe.
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