Kündigungsschutz: Gericht erklärt zwei Kündigungen für unwirksam
29.06.2026 - 22:53:39 | boerse-global.de
Grund waren Verfahrensfehler.
Die Abteilungsleiterin des Portfoliomanagements beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hatte gegen ihre Entlassung geklagt. Das Gericht gab ihr recht (Az. 22 Ca 13829/25). Die fristlose Kündigung war unwirksam, weil der Arbeitgeber die gesetzliche Zweiwochenfrist nicht einhielt. Auch die ordentliche Kündigung fiel durch – die Anhörung des Personalrats war fehlerhaft.
Der Fall hat einen größeren Hintergrund: Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen Korruptionsverdachts und riskanter Finanzanlagen. Beim VZB soll eine Deckungslücke von über einer Milliarde Euro entstanden sein. Trotz des Urteils muss die Klägerin vorerst nicht weiterbeschäftigt werden. Eine Berufung ist möglich.
Bundesarbeitsgericht verschärft Anforderungen
Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) machte im Frühjahr 2026 klare Vorgaben. Laut Beschluss vom 19. März (2 AS 22/23) ist eine Kündigung unwirksam, wenn die Massenentlassungsanzeige nicht korrekt erfolgt. Ein Nachholen ist ausgeschlossen – das bestätigte der Europäische Gerichtshof bereits im Herbst 2025.
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Hohe Hürden bei schwerbehinderten Arbeitnehmern
Für Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gelten besondere Regeln. Eine fristlose Kündigung braucht zwingend die vorherige Zustimmung des Integrationsamts. Der Arbeitgeber muss den Antrag innerhalb von zwei Wochen stellen. Liegt die Zustimmung vor, bleibt nur eine Woche Zeit für die Kündigungserklärung.
Fehlt die Zustimmung oder werden Fristen versäumt, ist die Kündidung unwirksam. Das BAG bestätigte diese Regeln 2020. Zudem müssen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung vorher angehört werden. Betroffene haben drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage.
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Statusverlust ist möglich – aber selten
Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis bietet keinen ewigen Schutz. Das Bundessozialgericht entschied bereits 2015: Das Versorgungsamt kann den Status überprüfen. Bessert sich der Gesundheitszustand wesentlich – der GdB sinkt um mindestens 10 Punkte – droht der Entzug. Die Beweislast liegt beim Amt.
Gegen Bescheide gibt es Mittel: Innerhalb eines Monats ist Widerspruch möglich. Daten aus Baden-Württemberg für 2024 zeigen: Rund 25 Prozent der Widerspruchsverfahren endeten für die Betroffenen günstiger. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist eine kostenfreie Klage vor dem Sozialgericht möglich – ohne Anwaltszwang. Nach endgültigem Statusverlust gilt eine Schutzfrist von drei Monaten.
Soziale Erleichterungen und politische Signale
Menschen mit Schwerbehinderung haben beim Wohngeld Vorteile. Ein Freibetrag von 1.800 Euro gilt für Haushaltsmitglieder mit einem GdB von 100 oder Pflegebedürftigkeit – auch bei Kurzzeitpflege. Vorsicht ist geboten: Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente kann unter Umständen zu Rückforderungen führen.
SPD signalisiert Lockerung beim Kündigungsschutz
Ende Juni 2026 deutete sich eine politische Wende an. Die SPD zeigte sich offen für eine gezielte Lockerung des Kündigungsschutzes für bestimmte Beschäftigtengruppen. Konkrete Pläne liegen noch nicht vor. Die Diskussion könnte die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen neu justieren.
