Kündigungsschutz, BAG

Kündigungsschutz: BAG kippt fehlerhafte Massenentlassungen ab April

25.06.2026 - 22:52:19 | boerse-global.de

Bei Kündigung drohen Fallstricke: Fristen, Formfehler und Rechte. Der Artikel fasst die wichtigsten Regeln und aktuelle Urteile zusammen.

Kündigung in Deutschland: Fristen, Fehler und Fallstricke für Arbeitnehmer
Kündigungsschutz - Ein Stapel juristischer Dokumente mit einem roten 'Kündigung'-Stempel auf dem obersten Blatt und einem Füllfederhalter. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Nach Zugang des Schreibens haben Betroffene genau drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Wer diese Frist verpasst, dem gilt die Kündigung in der Regel als von Anfang an wirksam.

Zur Abwicklung gehören zudem die Auszahlung von Überstunden, restlicher Urlaub und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Experten raten, diese Ansprüche frühzeitig zu sichern.

Fristlose Kündigung: Wann sie zulässig ist

Die außerordentliche Kündigung ist das schärfste Mittel im Arbeitsrecht. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus, der dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältisses unzumutbar macht. Der Schritt muss unverzüglich erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte von den Tatsachen erfährt.

Ein möglicher Grund: eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit. Der Krankenstand lag 2025 laut Techniker Krankenkasse bei durchschnittlich 17 Tagen. Befragungen der Pronova BKK zeigen jedoch, dass ein erheblicher Teil der Beschäftigten bereits einmal trotz Arbeitsfähigkeit krankmeldete. Arbeitgeber können eine AU anzweifeln, wenn konkrete Indizien vorliegen – etwa die Ankündigung einer Krankschreibung oder auffällige Muster an Brückentagen.

Beweiswert von Krankmeldungen gestärkt

Das Arbeitsgericht Nordhausen hat in einem aktuellen Verfahren die Bedeutung ärztlicher Atteste bekräftigt. Eine ordnungsgemäß ausgestellte AU besitzt einen hohen Beweiswert. Der Arbeitgeber muss substantielle Indizien vorlegen, um diesen zu erschüttern. Die bloße Vermutung oder Ankündigung einer Krankschreibung reicht nicht aus.

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Wird der Beweiswert dennoch erschüttert, liegt die Beweislast wieder beim Arbeitnehmer. Dieser muss dann den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinden oder sich vom Medizinischen Dienst begutachten lassen.

Warnsignale für Führungskräfte

Der Arbeitsmarkt für Führungskräfte hat sich verschärft: 2025 stieg die Zahl arbeitsloser Manager um 14 Prozent auf 49.000. Nils Schmidt vom Verband Die Führungskräfte (DFK) betont, dass Betroffene bei Kündigung oft mit einer Abfindung von einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr rechnen können – sofern sie nicht übereilt Verträge unterschreiben.

Rechtsexperten identifizieren spezifische Warnsignale: die Beförderung zum Geschäftsführer (endet den allgemeinen Kündigungsschutz), die Einführung einer Doppelspitze (schleichende Entmachtung) oder der Entzug von Budgetverantwortung. Auch Versetzungen ins Ausland ab Mitte 50 gelten als Indikator für eine geplante Trennung.

Massenentlassungen: Fehler im Verfahren

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) befasste sich am 1. April 2026 erneut mit fehlerhaften Massenentlassungsanzeigen. Die Richter bestätigten: Kündigungen sind unwirksam, wenn die Anzeige beim Arbeitsamt fehlt oder das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat nicht ordnungsgemäß abgeschlossen wurde. Diese Fehler führen zur dauerhaften Unwirksamkeit – eine spätere Nachholung der Anzeige heilt sie nicht. Die Rechtsprechung folgt der Linie des Europäischen Gerichtshofs.

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Betriebliches Eingliederungsmanagement als Pflicht

Bei langandauernden oder häufigen Kurzerkrankungen von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Ohne ordnungsgemäßes BEM trägt der Arbeitgeber im Rechtsstreit eine erhöhte Beweislast dafür, dass keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten oder Anpassungen des Arbeitsplatzes möglich waren.

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