Behindertengleichstellung: Einzelhandel fürchtet 1,35 Millionen Euro Kosten
25.06.2026 - 22:52:19 | boerse-global.de
Während Unternehmen vor hohen Kosten warnen, fordern Betroffenenverbände mehr Tempo beim Abbau von Barrieren.
Scharfe Kritik an schwachen Regelungen
In einer Sachverständigenanhörung am 24. Juni stand der Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Fokus. Die Reform sieht ein Benachteiligungsverbot für private Anbieter öffentlicher Güter und Dienstleistungen vor. Zudem sollen „angemessene Vorkehrungen" im Einzelfall Pflicht werden – solange sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Blinden- und Sehbehindertenverbandes gehen das nicht weit genug. Sie kritisieren, das Benachteiligungsverbot sei zu schwach und die Ausnahmeregelungen zu pauschal. Der Bund strebt einen konsequenten Barriereabbau bis 2035 an.
Wirtschaft warnt vor Millionenkosten
Die Gegenseite sieht das anders. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) fürchten massive wirtschaftliche Folgen. Allein für den Einzelhandel prognostizieren sie Kostensteigerungen von über 1,35 Millionen Euro pro Jahr.
Fachleute weisen zudem auf rechtssystematische Probleme hin. Bauliche Eingriffe oder tiefgreifende Änderungen am Geschäftsmodell sollen laut den Plänen als unzumutbar gelten. Doch wo genau die Grenze liegt, bleibt umstritten.
Streit um Sparpläne in der Eingliederungshilfe
Zusätzliche Spannungen kommen aus der Haushaltspolitik. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte die Eingliederungshilfe als mögliches Einsparfeld genannt – basierend auf Empfehlungen von Mitte Juni 2026.
Die Reaktion der Betroffenenverbände fällt vernichtend aus. Ulla Schmidt von der Lebenshilfe stellt klar: „Menschen mit Behinderung dürfen kein Einsparpotenzial darstellen." Der Verband fordert stattdessen Bürokratieabbau, um Effizienzen zu heben.
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) warnt vor einer Herabstufung behinderter Menschen zu „bloßen Kostenfaktoren". Gefordert werden ein Vetorecht für Behindertenbeauftragte und ein umfassendes Mitbestimmungsrecht im Reformprozess.
Kündigungsschutz: BEM-Teilnahme kann entscheidend sein
Auch im Arbeitsrecht gibt es wichtige Entwicklungen. Wer ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ablehnt, schwächt damit massiv seinen Kündigungsschutz. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank waren.
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Eine Teilnahme ermöglicht Betroffenen, Vorschläge zur Arbeitsplatzgestaltung einzubringen. Lehnt der Arbeitgeber später eine krankheitsbedingte Kündigung ab, muss er fundiert begründen können, warum diese Vorschläge nicht umsetzbar waren.
GdB-Bescheide: Widerspruch lohnt sich oft
Bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) rät der ABiD zu genauer Prüfung. Daten aus Baden-Württemberg für 2024 zeigen: Rund 25 Prozent der Widerspruchsverfahren wurden zugunsten der Antragsteller geändert.
Ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement können Formfehler weitreichende Folgen haben. Dieser kostenlose Ratgeber liefert eine vollständige Anleitung inklusive Muster-Betriebsvereinbarung und Gesprächsleitfaden für alle Beteiligten. Kostenlose BEM-Mustervorlagen herunterladen
Der Verband fordert eine bundeseinheitliche Bewertung und stärkere Berücksichtigung krankheitsspezifischer Leitlinien in der Versorgungsmedizin-Verordnung. Denn die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind teils eklatant.
Wo die Grenzen der Teilhabe liegen
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg musste zuletzt klären, wie weit die staatlich finanzierte Teilhabe reicht. Konkret ging es um die Kostenübernahme für eine Japan-Reise eines schwerbehinderten Mannes – Gesamtkosten: rund 55.000 Euro.
Das Gericht lehnte ab. Zwar gehöre Urlaub grundsätzlich zur sozialen Teilhabe, die Kosten seien aber unangemessen hoch. Selbst durchschnittliche Reisekosten von etwa 4.000 Euro lägen bereits über dem üblichen Maß. Die Eingliederungshilfe müsse nicht die Gesamtsumme inklusive Assistenzkosten übernehmen.
