Kündigungsbutton: BGH verbietet Ablenkung auf Bestätigungsseite
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 00:30 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die finale Bestätigungsseite darf nur noch der Kündigung dienen – keine Alternativangebote, keine Ablenkung.
Das Urteil vom 16. Juli (Az. I ZR 200/25) stellt klar: Wer online kündigt, muss das ohne Umwege tun können. Zusätzliche Hinweise auf Vertragspausen oder Tarifwechsel sind auf der Bestätigungsseite tabu.
Verbotene Ablenkungsmanöver
Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale gegen die Fitnessstudiokette FitX geklagt. Das Unternehmen blendete auf der Bestätigungsseite prominent die Option ein, den Vertrag zu pausieren – statt zu kündigen.
Der BGH wertete das als Verstoß gegen § 312k BGB. Das Gesetz regelt den Kündigungsprozess für online abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse abschließend. Die Richter entschieden: Die Bestätigungsseite darf nur die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und den Bestätigungsbutton enthalten. Keine Pausen-Angebote, keine Tarifwechsel, keine Werbung.
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Auch Schaltflächen mit irreführenden Bezeichnungen wie „Vertrag finden“ sind unzulässig.
Konsequenzen für Unternehmen
Mit dem Urteil kippte der BGH ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom September 2025. Die Vorinstanz hatte die Einblendung von Alternativen noch als sachliche Information gewertet. Der BGH folgte dem nicht – und betonte: Der Gesetzeszweck ist eine Kündigung ohne Hürden, Ablenkungen oder Manipulation.
Die Entscheidung betrifft alle Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und Bußgelder. FitX selbst hat seine Kündigungsseite bereits angepasst, wie eine Sprecherin mitteilte.
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Grundsatzurteil mit Signalwirkung
Der Rechtsstreit reiht sich in eine Serie von Verfahren um den Kündigungsbutton ein. Bereits 2023 untersagte das Landgericht München I eine Login-Pflicht bei Streaminganbieter WOW und einen versteckten Kündigungsbutton bei Sky.
Die Vorstandsvorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, begrüßte das Urteil. Verbraucher müssten Verträge im Netz ohne Ablenkung, Umwege oder technische Tricks beenden können.
Das Urteil gilt für alle Dauerschuldverhältnisse im E-Commerce – nicht nur für Fitnessstudios. Juristen raten Verbrauchern, nach einer Online-Kündigung die Bestätigungsseite als Nachweis zu speichern.
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