Krankschreibung: Attest ab dem ersten Tag statt ab dem vierten
02.07.2026 - 20:52:01 | boerse-global.de
Arbeitnehmer müssen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Die telefonische Krankschreibung, erst Ende 2023 eingeführt, soll wieder abgeschafft werden.
Bundeskanzler Merz begründete die Entscheidung mit dem hohen Krankenstand in Deutschland. Die Zahl der Krankentage sei ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für die Wirtschaft. Die Neuregelungen sind Teil eines umfassenden Programms für Aufschwung und Beschäftigung.
Bisher war ein Attest gesetzlich erst ab dem vierten Krankheitstag verpflichtend. Ausnahmen galten nur, wenn der Arbeitgeber eine frühere Vorlage verlangte. Künftig wird die Nachweispflicht ab dem ersten Fehltag zum Standard. Betriebe können jedoch per Tarifvertrag oder betrieblicher Regelung Ausnahmen zulassen.
Mediziner schlagen Alarm
Die Ärzteschaft reagiert mit scharfer Kritik. Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bezeichnet das Vorhaben als „Irrsinn“. Abertausende Patienten würden für reine Zettelwirtschaft in die Praxen getrieben. Gassen schlägt stattdessen die Einführung eines Karenztages vor.
Der Hausärzteverband warnt vor einer drohenden Überlastung der Primärversorgung. Die Entscheidung sei katastrophal und löse eine enorme Bürokratiewelle aus. Die telefonische Krankschreibung habe nicht zu mehr Ausfällen geführt, betonen die Vertreter. Der beobachtete Anstieg der Fallzahlen sei ein statistischer Effekt – verursacht durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und die lückenlose Erfassung.
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Auch der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen äußert Bedenken. Steigende Infektionsrisiken in den Wartezimmern seien die Folge, wenn Menschen bereits mit leichten Erkältungssymptomen für ein Attest die Praxen aufsuchen müssten. Kranke Menschen gehörten zur Genesung nach Hause.
Misstrauenskultur oder notwendige Maßnahme?
Sozialverbände und Gewerkschaften werfen der Bundesregierung vor, ein Klima des Misstrauens zu schaffen. VdK-Präsidentin Verena Bentele und Verdi-Chef Frank Werneke sprechen übereinstimmend von einer Misstrauenskultur. Die AOK kritisiert die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung als reine Symbolpolitik.
Zustimmung kommt hingegen von den Arbeitgeberverbänden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt die Maßnahme. Auch regionale Verbände wie Metall NRW äußern sich positiv.
Weitere Maßnahmen in Planung
Neben der Attestpflicht und dem Ende der Telefon-AU plant die Koalition weitere Anpassungen. Teilkrankschreibungen im Umfang von 25, 50 oder 75 Prozent sind im Gespräch. Unrichtige Krankschreibungen sollen künftig härter bestraft werden – mit Bezug auf Paragraph 278 des Strafgesetzbuchs.
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Hintergrund der Debatte sind aktuelle Daten der Krankenkassen. Die DAK berichtet für 2025 von durchschnittlich 19,5 Fehltagen pro Versichertem, nach 19,7 Tagen im Vorjahr. Während Wirtschaftsvertreter und die Bundesregierung hier Handlungsbedarf sehen, warnen Politiker der Linken und der SPD-geführten Gesundheitsministerien vor erhöhtem Druck auf die Arbeitnehmer.
Ob Videosprechstunden als Alternative zur Vor-Ort-Untersuchung erhalten bleiben, wird innerhalb der Koalition noch diskutiert. Ein konkreter Zeitplan für die gesetzliche Umsetzung steht noch aus.
