EU-Datenschutz: Rat beschließt freiwilliges Scannen privater Nachrichten
02.07.2026 - 20:39:35 | boerse-global.de
Der Rat der Europäischen Union hat am Donnerstag einen neuen Vorschlag angenommen, der das Scannen privater Nachrichten auf freiwilliger Basis wieder ermöglichen soll. Damit reagieren die Mitgliedstaaten auf das Auslaufen einer vorherigen Ausnahmeregelung – und setzen das EU-Parlament unter Druck.
Warum die alte Regelung auslief
Bisher erlaubte eine Ausnahme der E-Privacy-Verordnung den Anbietern von Kommunikationsdiensten, private Nachrichten freiwillig nach Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch (CSAM) zu durchsuchen. Diese Regelung war am 3. April 2026 ausgelaufen. Das EU-Parlament hatte im März gegen eine Verlängerung gestimmt.
Die EU-Botschafter einigten sich bereits am 26. Juni auf eine Verlängerung des Rechtsrahmens. Der nun förmlich angenommene Vorschlag soll diese Ausnahme erneut etablieren. Die deutsche Bundesregierung unterstützt das Vorhaben – das Innenministerium betont die „höchste Priorität“ für den Kinderschutz.
Dringlichkeitsverfahren im Parlament
Am 7. Juli stimmt das EU-Parlament über die Einleitung eines Dringlichkeitsverfahrens ab. Bei Zustimmung könnten die inhaltlichen Abstimmungen bereits am Mittwoch oder Donnerstag danach folgen.
Doch im Parlament formiert sich Widerstand. Die Berichterstatterin Birgit Sippel (S&D) und die Abgeordnete Markéta Gregorová (Grüne) kritisieren das Verfahren scharf. Auch FPÖ-Vertreterinnen Elisabeth Dieringer und Petra Steger sprechen von einem Versuch, das Parlament zu umgehen. Sie fordern einen strikten Schutz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola soll den Vorstoß dagegen beim EU-Gipfel Mitte Juni vorangetrieben haben.
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Dauerhafte Lösung weiter blockiert
Die aktuelle Initiative betrifft nur die vorübergehende Ausnahme für freiwilliges Scannen. Die Verhandlungen über eine dauerhafte und verpflichtende CSAM-Verordnung stecken seit rund vier Jahren in den Trilog-Gesprächen fest. Der nächste Termin dafür ist für den 29. September angesetzt.
Während die Mitgliedstaaten auf eine schnelle Übergangslösung drängen, warnen Datenschützer vor flächendeckender Überwachung. Eine Expertenkommission des deutschen Familienministeriums legte am 24. Juni Empfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz vor. Diese enthalten technische Maßnahmen wie Alterskontrollen – stoßen aber auf Bedenken des Ethikrats. Dieser warnte Mitte Juni vor möglichen Diskriminierungen und Machtkonzentrationen durch solche Systeme.
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Internationale Entwicklungen
Die EU-Debatte läuft parallel zu verschärften Regulierungen in den USA. Das Repräsentantenhaus verabschiedete am 1. Juli den „Kids Internet and Digital Safety Act“ (KIDS Act). Das Paket umfasst verpflichtende Altersverifizierungen und biometrische Verfahren zum Schutz Minderjähriger.
Innerhalb der EU einigten sich die Mitgliedstaaten zudem auf eine Überarbeitung der Richtlinie gegen sexuellen Missbrauch von Kindern. Ab Juli gelten verschärfte Strafen für Cybergrooming und Sextortion. Die Pflicht zum clientseitigen Scannen wurde in diesem Rahmen gestrichen – die freiwillige Option bleibt das zentrale Streitthema zwischen Rat und Parlament.
