Krankmeldungen, Fehlzeiten

Krankmeldungen: Fehlzeiten auf 21 Tage gestiegen, 60% geben Missbrauch zu

17.06.2026 - 08:26:28 | boerse-global.de

Fehlzeiten deutscher Beschäftigter steigen drastisch an. Arbeitgeber reagieren mit strengeren Attestregeln und digitaler Zeiterfassung.

Krankmeldungen auf Rekordniveau: Unternehmen in der Pflicht
Krankmeldungen - Ein modernes Büro mit einigen arbeitenden Angestellten und leeren Schreibtischen, die Absentismus symbolisieren. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Waren es 2021 noch durchschnittlich 13 Fehltage pro Beschäftigtem, liegt der Wert für 2024 bereits bei 21 Tagen. Das zeigt die aktuelle Erhebung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). 2025 sank die Zahl laut Techniker Krankenkasse leicht auf 17 Tage.

Doch dahinter steckt mehr als nur eine kranke Belegschaft. Rund 60 Prozent der Beschäftigten haben sich laut einer Studie der Pronova BKK schon einmal krankgemeldet, obwohl sie arbeitsfähig waren. Sieben Prozent geben zu, das regelmäßig zu tun. Eine Yougov-Umfrage zeigt: Mehr als ein Viertel der Befragten fehlte bereits unter falschen Angaben.

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Steigende Fehlzeiten belasten viele Betriebe, doch ab 42 Krankheitstagen sind Unternehmen gesetzlich zum Handeln verpflichtet. Wie Sie den Prozess rechtssicher gestalten und Arbeitsplätze langfristig erhalten, erfahren Sie in dieser kostenlosen Anleitung inklusive Muster-Betriebsvereinbarung. Vollständige BEM-Anleitung jetzt gratis herunterladen

Wenn aus Krankmeldung Absentismus wird

Arbeitgeber stehen vor einem Dilemma: Einerseits grassiert der Fachkräftemangel, andererseits steigen die Fehlzeiten. Bis 2035 könnten rund 3,5 Millionen Fachkräfte fehlen. Zudem stehen laut DIHK rund 215.000 Unternehmen vor einer ungelösten Nachfolge – 57 Prozent der relevanten Belegschaften sind bereits über 55 Jahre alt.

Investitionen in die Gesundheit zahlen sich aus: Sie können den Personalreservebedarf um bis zu zehn Prozent senken. Das macht Fehlzeitenmanagement zum strategischen Hebel.

Attest ab Tag eins – was erlaubt ist

Bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit haben Chefs juristische Mittel. Sie können bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied zudem in einem aktuellen Verfahren (Az.: 5 AZR 137/23): Deckt eine Krankschreibung exakt den Zeitraum einer Kündigungsfrist ab, verliert sie an Beweiskraft. Dann liegt die Beweispflicht beim Arbeitnehmer. Ein unberechtigtes Fernbleiben kann zur fristlosen Kündigung führen.

Prävention statt Reparatur

Experten setzen auf eine Kombination aus Analyse, Führung und Gesundheitsförderung. Ab 42 Krankheitstagen sind Unternehmen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet. Doch der Trend geht zur Vorsorge.

In der aktuellen Aktionswoche Alkohol veröffentlichte die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ein neues Web-Training zur Suchtprävention. Das kostenfreie Programm umfasst Module zu betrieblichen Strategien. Für 2027 kündigte der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) ein Beratungsangebot zur seelischen Gesundheit an.

Mitte Juni veröffentlichte der Branchenverband RealFM einen Leitfaden zu New Work und Workplace Services. Am 25. Juni spricht Arbeitspsychologin Jenny Kriegel in einem Fachvortrag darüber, wie Führungskräfte Frühwarnsignale bei Fehlzeiten erkennen.

Digitale Erfassung wird Pflicht

Die Verwaltung von Fehlzeiten wird digitaler. Seit 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend. Seit September 2022 müssen Unternehmen zudem die gesamte Arbeitszeit systematisch erfassen – die Basis für präzise Fehlzeitenanalysen.

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Die systematische Aufzeichnung von Arbeitszeiten ist laut BAG-Urteil für alle Betriebe Pflicht und bildet die Grundlage für ein modernes Fehlzeitenmanagement. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie mit rechtlichen Informationen und einsatzbereiten Mustervorlagen bei der Umsetzung. Gesetzeskonforme Arbeitszeiterfassung: Gratis E-Book anfordern

Ab 2027 plant die Bundesregierung eine weitere Änderung: Arbeitende Rentner mit einer Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente sollen keinen Krankengeldanspruch mehr haben. Das soll jährlich rund 30 Millionen Euro einsparen.

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