Urlaubsgeld, Tarifvertrag

Urlaubsgeld: Tarifvertrag macht den Unterschied – 73 vs. 35 Prozent

17.06.2026 - 08:31:52 | boerse-global.de

Studie zeigt: Tarifbindung und Betriebsgröße entscheiden maßgeblich über Urlaubsgeld-Zahlungen. Große Unterschiede zwischen West und Ost.

Urlaubsgeld 2026: Nur 44% der Beschäftigten profitieren
Urlaubsgeld - Eine Hand hält einen kleinen Stapel Euro-Banknoten vor einem unscharfen Kalenderblatt mit dem Wort „Urlaub“. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das zeigt eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Der Wert bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Tarifvertrag macht den Unterschied

Die entscheidende Frage: Wer bekommt überhaupt Urlaubsgeld? Die Antwort hängt stark von der Tarifbindung ab. In tarifgebundenen Unternehmen erhalten 73 Prozent der Beschäftigten die Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifvertrag sind es nur 35 Prozent.

Anzeige

Ob Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen – rechtssichere Vereinbarungen sind die Basis für jedes Arbeitsverhältnis. Dieser kostenlose Ratgeber liefert 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen und hilft Ihnen, veraltete Klauseln in Ihren Verträgen schnell zu korrigieren. Rechtssichere Arbeitsverträge jetzt kostenlos erstellen

Das Problem: Die Tarifbindung sinkt seit Jahrzehnten. Lag sie in den 1990er-Jahren noch bei rund 80 Prozent, sind es heute nur noch 49 Prozent.

Auch die Unternehmensgröße spielt eine Rolle. In Großbetrieben mit über 500 Mitarbeitern beziehen 61 Prozent Urlaubsgeld. Bei mittelständischen Firmen (100 bis 500 Beschäftigte) sind es 50 Prozent. In Kleinbetrieben mit weniger als 100 Mitarbeitern erhalten nur 37 Prozent die Zahlung.

West gegen Ost, Männer gegen Frauen

Die Studie zeigt auch regionale Unterschiede. In Westdeutschland bekommen 46 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld, in Ostdeutschland nur 33 Prozent. Einige Branchen gleichen dieses Gefälle aber aus. Dazu zählen Versicherungen, Gebäudereinigung, die Deutsche Bahn sowie die Druck- und Chemieindustrie.

Beim Geschlechtervergleich klafft eine Lücke: 49 Prozent der Männer erhalten Urlaubsgeld, aber nur 38 Prozent der Frauen.

Anzeige

Besonders bei Zulagen und Sonderzahlungen lauern rechtliche Fallstricke, die Unternehmen teuer zu stehen kommen können. Erfahren Sie in diesem Experten-Report, wie Sie rechtssichere Lösungen für Ihre Belegschaft finden und gleichzeitig die neuesten gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Gratis-Report für rechtssichere Arbeitsverträge herunterladen

Von 186 bis 2.904 Euro

Die Höhe der Zahlungen variiert extrem. Am unteren Ende liegt die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern mit 186 Euro. Die Spitze markiert die Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie in Westfalen-Lippe mit bis zu 2.904 Euro.

Über 2.000 Euro zahlen auch die Papierindustrie, die Metallindustrie, die Druckindustrie und das Kraftfahrzeuggewerbe. Im öffentlichen Dienst gibt es seit 2005 kein gesondertes Urlaubsgeld mehr. Auch Banken und die Energiewirtschaft zahlen laut Studie keine Sonderzahlung.

de | wirtschaft | 69559837 |