Krankenstand, Karriere

Krankenstand und Karriere: Gerichte verschärfen Regeln für Arbeitgeber

23.05.2026 - 19:28:31 | boerse-global.de

Neue Urteile von BAG und EuGH erschweren Diskriminierung wegen Krankheit oder Pflege bei Beförderungen deutlich.

Krankenstand und Karriere: Gerichte verschärfen Regeln für Arbeitgeber - Foto: über boerse-global.de
Krankenstand und Karriere: Gerichte verschärfen Regeln für Arbeitgeber - Foto: über boerse-global.de

Wer wegen häufiger Krankheit oder Pflegeaufgaben bei Beförderungen übergangen wird, kann sich künftig besser wehren. Gleich mehrere Gerichtsurteile haben die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt – und die Beweislast der Unternehmen erhöht.

Die Beziehung zwischen Krankenstand und Karrierechancen hat sich durch eine Reihe von Urteilen grundlegend gewandelt. Während Unternehmen mit Rekordkosten für Lohnfortzahlungen kämpfen, müssen sie gleichzeitig strenge Anti-Diskriminierungsauflagen beachten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben die Risiken für Arbeitgeber deutlich erhöht, wenn sie Mitarbeiter wegen ihres Gesundheitszustands oder ihrer Pflegeverantwortung übergehen.

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Beweislastumkehr bei Verfahrensfehlern

Ein wegweisendes Urteil des BAG vom 27. März 2025 (Az. 8 AZR 123/24) hat klargestellt: Fehlen formelle Verfahrensschritte bei der Besetzung einer Stelle, kann das eine gesetzliche Vermutung für Diskriminierung auslösen. Konkret sind Arbeitgeber nach Paragraf 164 SGB IX verpflichtet, frühzeitig die Bundesagentur für Arbeit einzuschalten, um potenzielle Kandidaten mit Schwerbehinderung zu identifizieren.

Ein einfaches Stellenportal reicht nicht aus. Stattdessen muss ein konkreter „Arbeitsplatzauftrag" erteilt werden. Zwar betraf der Fall eine externe Bewerbung, doch Rechtsexperten sehen das Prinzip auch auf interne Beförderungen übertragbar. Versäumt der Arbeitgeber diese Pflicht, greift Paragraf 22 AGG: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass die Auswahl auf völlig diskriminierungsfreien Kriterien beruhte.

Eine weitere Entscheidung vom 26. Juni 2025 (Az. 8 AZR 276/24) unterstrich: Auch das Fehlen eines vorgeschriebenen Inklusionsbeauftragten kann als Indiz für diskriminierende Praktiken gewertet werden. Zwar begründet dies allein keine automatische Diskriminierung, dient aber als unterstützender Faktor in rechtlichen Auseinandersetzungen.

Pflegende Angehörige erhalten neuen Schutz

Ein bedeutender Wandel vollzog sich im Herbst 2025. Der EuGH entschied am 11. September 2025 (Rechtssache C-38/24, Bervidi), dass das Verbot mittelbarer Diskriminierung wegen einer Behinderung auch auf Personen ausgedehnt wird, die mit einem behinderten Menschen „assoziiert" sind.

Das Urteil hat weitreichende Folgen für Beförderungen in Deutschland. Es schützt insbesondere pflegende Angehörige – oft Eltern schwer behinderter Kinder – vor Benachteiligung durch scheinbar neutrale Arbeitsplatzregelungen. Verlangt eine Beförderung etwa starre Schichtzeiten, die ein Pflegender nicht einhalten kann, und verweigert der Arbeitgeber „angemessene Vorkehrungen", droht eine Klage wegen mittelbarer Diskriminierung.

Arbeitgeber müssen demnach Arbeitsbedingungen anpassen, damit Pflegende ihre Rollen behalten und Karriere machen können – sofern diese Anpassungen keine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Der Gesundheitszustand von Familienangehörigen wird damit direkt zum Faktor in unternehmensinternen Beförderungsrunden.

Wirtschaftlicher Druck durch Rekord-Krankenstand

Die rechtliche Verschärfung trifft auf eine angespannte wirtschaftliche Lage. Der BKK-Dachverband meldete im April 2026 einen Krankenstand von 6,41 Prozent für das erste Quartal 2026 – weiterhin auf hohem Niveau. Während Atemwegserkrankungen leicht zurückgingen, steigen psychisch bedingte Fehlzeiten weiter an. Besonders betroffen: die Altersgruppe der 25- bis 44-Jährigen, bei denen die durchschnittliche Ausfalldauer pro Fall mittlerweile fünf Wochen übersteigt.

Die finanziellen Folgen sind enorm. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bezifferte die Lohnfortzahlungskosten für 2024 auf rund 82 Milliarden Euro – mehr als eine Verdoppelung seit 2010.

Die Bundesregierung diskutiert seit April 2026 über Reformen. Im Raum stehen Änderungen beim Entgeltfortzahlungssystem und strengere Transparenzauflagen für ärztliche Bescheinigungen. Große Industrieunternehmen hatten zuvor die Validität häufiger Kurzzeit-Ausfälle in Frage gestellt.

Zwischen Bestenauslese und Sozialschutz

Für Personalabteilungen entsteht ein schwieriger Spagat. Einerseits erlaubt der Grundsatz der Bestenauslese, die gesundheitliche Eignung für eine bestimmte Position zu prüfen. Andererseits zeigen Urteile des OVG Nordrhein-Westfalen: Selbst Fehlzeiten von bis zu 15 Monaten schließen eine Beförderung nicht automatisch aus.

Die Gerichte fordern zunehmend eine „Gesundheitsprognose" auf Basis konkreter medizinischer Belege – nicht den bloßen Rückblick auf vergangene Krankheitstage. Experten raten Unternehmen, von der Gesamtfehlzeit als primärem Filter für Beförderungen abzurücken. Stattdessen ist eine differenzierte Betrachtung nötig, die chronische Erkrankungen, vorübergehende Verletzungen und Pflegeaufgaben berücksichtigt. Nur so lässt sich das Risiko von AGG-Klagen minimieren, die zu Schadensersatzforderungen in Höhe mehrerer Monatsgehälter führen können.

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Ausblick auf den Sommer 2026

Die rechtliche und politische Dynamik bleibt hoch. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes meldete im Mai 2026, dass fast jede vierte Diskriminierungsmeldung aus dem Gesundheits- und Dienstleistungssektor stammt – oft mit Bezug zum Gesundheitsstatus. Der politische Druck wächst, das AGG zu präzisieren und „angemessene Vorkehrungen" für alle chronisch Kranken zu schaffen, nicht nur für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung.

Arbeitgeber sollten sich auf verstärkte Prüfungen ihrer internen Präventionsverfahren einstellen. Zwar stellte das BAG im April 2025 klar, dass solche Verfahren in den ersten sechs Monaten nicht zwingend erforderlich sind. Für langjährige Mitarbeiter bleiben sie jedoch ein entscheidender Baustein einer verteidigungsfähigen Personalstrategie. Unternehmen, die Gesundheitsmanagement mit transparenten Karrierewegen verbinden – statt Fehlzeiten zu bestrafen – werden besser dastehen, wenn es darum geht, Talente zu halten und teure Diskriminierungsklagen zu vermeiden.

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