KI-Verordnung, Kennzeichnungspflichten

KI-Verordnung: Neue Kennzeichnungspflichten ab 2. August

04.07.2026 - 08:55:03 | boerse-global.de

Ab August 2026 drohen Unternehmen hohe Bußgelder bei Verstößen gegen die neuen Transparenzregeln für KI-Systeme.

EU AI Act: Strenge KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026
KI-Verordnung - Eine leuchtende, transparente digitale Benutzeroberfläche zeigt Datenflüsse und KI-Symbole über einer Stadtlandschaft bei Sonnenuntergang. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 2. August 2026 gelten verschärfte Regeln für KI-Systeme. Unternehmen müssen dann klar kennzeichnen, wenn Kunden mit Chatbots interagieren oder Inhalte von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Die Bußgelder bei Verstößen sind drastisch.

Der europäische Gesetzgeber hat mit der KI-Verordnung (EU AI Act) einen verbindlichen Rahmen geschaffen. Ein zentraler Meilenstein ist der 2. August 2026. Ab diesem Datum treten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 in Kraft.

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die neuen Regelungen betreffen vier Kernbereiche. Erstens: KI-Interaktionen – etwa bei Chatbots – müssen als solche gekennzeichnet werden. Zweitens: KI-generierte oder manipulierte Inhalte (Deepfakes) sind offenzulegen, egal ob Audio, Video, Bild oder Text.

Drittens: Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung müssen gegenüber betroffenen Personen offengelegt werden. Viertens gilt eine Kennzeichnungspflicht für KI-Texte, die der Information der Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse dienen.

Für KI-Systeme, die bereits in bestehende Produkte integriert sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. August 2028. Bestandssysteme müssen die Vorgaben jedoch bis zum 2. Dezember 2026 erfüllen.

Der Rat der EU verabschiedete Ende Juni 2026 mit dem Omnibus-VII-Paket weitere Präzisierungen. Die Frist für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme wurde auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Verbote für bestimmte Anwendungen – etwa Werkzeuge zur Erstellung intimer Deepfakes ohne Einwilligung – treten bereits am 2. Dezember 2026 in Kraft.

Haftungsrisiken: Wer zahlt, wenn KI Fehler macht

Die Nichteinhaltung der Vorgaben wird teuer. Bußgelder können bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Doch nicht nur Behörden greifen durch – die Rechtsprechung konkretisiert die Verantwortung.

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Das Landgericht München I bestätigte Ende Mai 2026 die Haftung eines Plattformbetreibers für KI-generierte Übersichten. Das Oberlandesgericht Hamm rechnete im Mai 2026 Fehler eines Chatbots direkt dem Betreiber zu. Diese Urteile zeigen: Wer KI einsetzt, muss sie sorgfältig überwachen und kennzeichnen.

Seit Juli 2026 könnten Geschäftsführer zudem persönlich für Cybersicherheitsrisiken und die Compliance im Bereich KI-Systeme haftbar gemacht werden.

Hilfe für Unternehmen: Taskforce und Playbooks

Nationale Behörden und Verbände haben Informationsangebote gestartet. In Deutschland nahm eine KI-Taskforce am 2. Juli 2026 ihre Arbeit auf. In Österreich informierte die KI-Servicestelle der RTR am selben Tag in einem Webinar mit über 350 Teilnehmern über die Kennzeichnungspflichten.

Experten wie Jeanette Gorzala betonten: Die Kennzeichnung erfordert definierte Rollen, klare Regeln und dokumentierte Nachweise innerhalb der Organisationen. Die RTR stellt entsprechende Materialien online bereit.

Auch Branchenverbände reagieren. Queb veröffentlichte ein Whitepaper für den Bereich Talent Acquisition. Ein Ampelsystem hilft, Risiken einzustufen. Systeme mit geringem Risiko unterliegen lediglich Informationspflichten. Bewertende oder entscheidende KI-Systeme im Personalwesen gelten als Hochrisiko und benötigen menschliche Aufsicht (Human Oversight).

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