Minijob-Steuer, Pauschalsteuer

Minijob-Steuer: Pauschalsteuer springt ab Juli von 2 auf 5 Prozent

04.07.2026 - 09:05:04 | boerse-global.de

Die neue Aktivrente erlaubt bis zu 2.000 Euro steuerfreien Zuverdienst, während Minijobber ab Juli höhere Abgaben zahlen müssen.

Rentenreform 2026: Aktivrente steuerfrei, Minijobs teurer
Minijob-Steuer - Aktive Senioren arbeiten in einem modernen Büro, symbolisieren steuerfreien Zuverdienst und Rentenanpassungen. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesregierung hat weitreichende Änderungen bei der Rentenbesteuerung und den Hinzuverdienstmöglichkeiten beschlossen. Während die neue Aktivrente steuerliche Vorteile bringt, drohen Minijobbern höhere Abgaben.

Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die sogenannte Aktivrente. Sie erlaubt Arbeitnehmern ab der Regelaltersgrenze von 67 Jahren, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Voraussetzung: Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln.

Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch im Lohnsteuerabzugsverfahren. Ziel ist es, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und qualifizierte Mitarbeiter länger im Job zu halten.

Nicht profitieren können Selbstständige und Minijobber. Für sie greift die Regelung nicht.

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Minijobs werden teurer

Zum Juli 2026 steigt die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent. Bei einem Verdienst an der aktuellen Grenze von 603 Euro bedeutet das: Die Steuerlast klettert von 12,06 auf 30,15 Euro monatlich.

Ob der Arbeitgeber diese Kosten trägt oder auf den Minijobber abwälzt, bleibt Verhandlungssache. Die Minijob-Grenze selbst war Anfang 2026 auf 603 Euro gestiegen. Für 2027 sind 633 Euro geplant.

Die Politik hat zudem das Ende des Blockmodells in der Altersteilzeit angekündigt. Ein entsprechendes Gesetz soll bis Jahresende stehen. Weitergehende Forderungen einer Rentenkommission zur kompletten Abschaffung von Minijobs wurden dagegen nicht umgesetzt.

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Mehr Rentner müssen Steuern zahlen

Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 bringt eine Erhöhung um 4,24 Prozent. Doch der scheinbare Gewinn hat einen Haken: Rund 100.000 Senioren rutschen damit erstmals über den steuerlichen Grundfreibetrag.

Der liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Paare. Bei Neurentnern sind bereits 84 Prozent der Bezüge steuerpflichtig. Experten rechnen: Wer als Single rund 1.225 Euro Rente monatlich bekommt, muss mit einer Steuererklärung rechnen.

Der persönliche Rentenfreibetrag bleibt für Bestandsrentner zwar festgeschrieben. Aber jede künftige Erhöhung müssen sie voll versteuern. Wer zusätzliche Einkünfte hat – etwa aus Vermietung oder Kapitalanlagen – gerät noch schneller in die Steuerpflicht.

Ein Trost: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben absetzbar. Betroffene sollten ihre Steuererklärung genau prüfen.

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