Arbeitszeit-Reform: Elektronische Erfassung ab Januar 2027 verpflichtend
04.07.2026 - 08:49:58 | boerse-global.de
Das wurde am 2. Juli im Rahmen der Präsentation eines umfangreichen Reformpakets bekannt. Während Kanzler Merz auf eine Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit drängt, gibt es Widerstand von Gewerkschaften und Teilen der SPD.
Uneinigkeit über die Zukunft der Arbeitszeit
Kanzler Merz bekräftigte in einer Fernsehstellungnahme am 2. Juli, dass die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ein Koalitionsvertragsziel bleibe. Die grundlegende Überarbeitung des Gesetzes sei nach Sommerberatungen für den Herbst vorgesehen.
Arbeitsministerin Bas legte dazu einen Referentenentwurf vor, der am 3. Juli bekannt wurde. Der Acht-Stunden-Tag soll demnach grundsätzlich erhalten bleiben. Abweichungen wären nur per Tarifvertrag möglich, mit einer Obergrenze von 48 Stunden pro Woche im Jahresschnitt. Zudem sieht der Entwurf eine verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung für alle Betriebe vor. Bas begründete ihr zögerliches Vorgehen unter anderem mit der ablehnenden Haltung der Gewerkschaften.
Gewerkschaften und Experten warnen
DGB und ver.di sprachen sich am 2. und 3. Juli deutlich gegen eine Aufweichung des Acht-Stunden-Tages aus. Sie kündigten Proteste an und betonten auf ihrem Bundeskongress die Bedeutung bestehender Schutzrechte. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts untermauert die Skepsis: 75 Prozent der Beschäftigten befürchten negative Folgen durch eine Flexibilisierung.
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Arbeitswissenschaftler wiesen darauf hin, dass angesichts der Arbeitsbelastung eher über eine Verkürzung als eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit nachgedacht werden müsse. Das Hugo-Sinzheimer-Institut berechnete, dass bei einem reinen Fokus auf die Wochenarbeitszeit theoretisch bis zu 73,5 Stunden pro Woche möglich wären.
Konkrete Maßnahmen bereits beschlossen
Trotz der Vertagung der Arbeitszeitreform wurden am 2. Juli bereits Änderungen beschlossen, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Dazu gehört die Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten für bestimmte Branchen: Bäckereien und Konditoreien dürfen künftig sonntags bis zu acht Stunden öffnen, Bibliotheken bis zu sechs Stunden.
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Auch bei den Krankmeldungen gibt es Änderungen. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Stattdessen gilt eine Verpflichtung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Kanzler Merz stellte klar, dass dies nicht zwingend einen physischen Arztbesuch am ersten Tag erfordere. Gesundheitsministerin Warken verwies auf den verstärkten Einsatz von Videosprechstunden.
Finanzierung und wirtschaftliche Ziele
Das gesamte Reformpaket umfasst 34 Einzelmaßnahmen und wird mit Kosten von rund 10 Milliarden Euro beziffert. Zur Gegenfinanzierung ist ab 2027 eine Erhöhung der Reichensteuer geplant: 45 Prozent ab einem Einkommen von 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro. Zudem sind Abführungen der KfW in Höhe von jährlich 500 Millionen Euro in den Jahren 2027 und 2028 vorgesehen.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, das Wirtschaftswachstum 2027 auf über 1 Prozent zu steigern. Neben der Arbeitsmarktflexibilisierung sind Steuerentlastungen für kleine und mittlere Einkommen geplant. Ökonomen führender Institute äußerten sich skeptisch, ob die Maßnahmen ausreichen, um die Wirtschaft nachhaltig aus der Krise zu führen. Am 6. Juli wird sich das Kabinett im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2027 erneut mit den Plänen befassen.
