KI-Regulierung: EU billigt neue Fristen bis August 2028
30.06.2026 - 19:03:52 | boerse-global.de
Dazu gehören vereinfachte Dokumentationspflichten im Datenschutz und bei Künstlicher Intelligenz. Grundlage sind unter anderem die Wettbewerbsberichte von Mario Draghi und Enrico Letta.
Neue Fristen für den AI Act
Der Rat der EU hat am 29. Juni die sogenannte Digital-Omnibus-Verordnung zur KI gebilligt. Ziel: Die Umsetzung der KI-Regeln vereinfachen und Überschneidungen mit anderen Gesetzen vermeiden.
Die neuen Fristen im Überblick:
- Dezember 2026: Verbot von KI-Inhalten mit nicht-einvernehmlichen sexuellen Darstellungen oder Kindesmissbrauch
- August 2027: Regulatorische Sandkästen für KI-Anwendungen sollen bereitstehen
- Dezember 2027: Hochrisiko-KI-Systeme müssen die Vorgaben erfüllen
- August 2028: KI-Systeme in Produkten müssen konform sein
Weniger Bürokratie bei der DSGVO
Auch im Datenschutz sollen die Hürden fallen. Mittelgroße Unternehmen und die neue Kategorie der Small Mid-Caps (SMC) profitieren von reduzierten Dokumentationspflichten – vorausgesetzt, die Datenverarbeitung birgt nur geringe Risiken.
Das Prinzip „Digital by Default“ modernisiert papierbasierte Anforderungen. Bedienungsanleitungen oder EU-Konformitätserklärungen dürfen künftig digital statt in gedruckter Form kommen. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten 15 Monate Zeit für die Umsetzung.
Einheitliches Formular für Datenpannen
Die EU hat neue KI-Fristen bis August 2028 beschlossen – und gleichzeitig DSGVO-Erleichterungen für KMU. Mit dem kostenlosen Fristen-Check sehen Sie, welche Termine für Ihr Unternehmen gelten und wie Sie Bürokratie abbauen. Fristen-Check per E-Mail anfordern
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat ein Standardformular für die Meldung von Datenpannen entwickelt. Bisher führten unterschiedliche nationale Anforderungen zu hoher Komplexität für international agierende Firmen.
Das neue Formular soll die Meldung innerhalb der 72-Stunden-Frist erleichtern. EDSA-Vorsitzende Anu Talus warnt jedoch davor, den Begriff der personenbezogenen Daten zu stark aufzuweichen. Die öffentliche Konsultation läuft noch bis zum 5. August.
Klarheit durch Gerichtsurteile
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im März entschieden: Erste Auskunftsanträge nach Artikel 15 DSGVO können als exzessiv gelten, wenn sie in missbräuchlicher Absicht gestellt werden. Ein Schadensersatzanspruch setzt zudem den Nachweis eines tatsächlichen Schadens voraus – bloße Befürchtungen reichen nicht.
Das OLG München gab im Mai eine Orientierung zu internationalen Datentransfers: Übermittlungen in die USA durch globale soziale Netzwerke können unter bestimmten Voraussetzungen zur Vertragserfüllung rechtmäßig sein. Für aktuellere Zeiträume bietet das EU-U.S. Data Privacy Framework die Rechtsgrundlage.
Deutschland zieht nach
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Bund und Länder arbeiten ebenfalls am Bürokratieabbau. Ein Fortschrittsbericht zur Modernisierungsagenda verzeichnet Erfolge bei der Absenkung von Schriftformerfordernissen und der Beschleunigung von Baugenehmigungen. Wirtschaftsverbände wie der ZDH kritisieren jedoch, dass der Abbau von Informationspflichten zu langsam voranschreite.
Am 1. Juli kommt der Koalitionsausschuss im Bundeskanzleramt zusammen. Thema: ein umfassendes Paket zur Staatsmodernisierung und zum Bürokratieabbau. Parallel treten steuerliche Neuerungen im E-Commerce in Kraft: Eine Importsteuer von drei Euro auf kleine Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro aus Nicht-EU-Ländern.
