Immobilien-Reform, Grüne

Immobilien-Reform: Grüne planen 6 Milliarden Euro Mehreinnahmen

30.06.2026 - 19:18:44 | boerse-global.de

Die Grünen planen die Abschaffung der Spekulationsfrist für private Immobilienverkäufe. Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage und geplante Reformen.

Immobilienverkauf: Steuerfrist nach zehn Jahren vor dem Aus
Immobilien-Reform - Eine verwitterte Hand hält einen Schlüssel vor einem unscharfen Hintergrund eines Hauses oder einer Eigentumsurkunde, der Erbschaft symbolisiert. 30.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Während Privatverkäufer nach zehn Jahren Haltedauer bislang steuerfrei kassieren, wollen die Grünen diese Regelung nun kippen. Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage und die geplanten Reformen.

Nach zehn Jahren wird's steuerfrei

Die sogenannte Spekulationssteuer greift aktuell nur, wenn du eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkaufst. Dann wird der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Verkauf für Privatpersonen komplett steuerfrei.

Eine wichtige Ausnahme: Wer sein Eigenheim selbst nutzt, kann auch vor Ablauf der zehn Jahre steuerfrei verkaufen. Voraussetzung: Du hast das Objekt im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt. Die Regelung soll verhindern, dass Eigentümer durch Steuerlasten an ihrer Immobilie kleben bleiben.

Zweitwohnungen: Das sagt der BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Regeln zur Eigennutzung in einem Urteil (Az. IX R 37/16) präzisiert. Demnach kann auch der Gewinn aus dem Verkauf einer Zweitwohnung steuerfrei bleiben – sofern die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Ein Hauptwohnsitz-Status ist nicht nötig.

Allerdings: Wer die Immobilie zwischenzeitlich vermietet hat, verliert die Steuerbefreiung. In einem weiteren Fall (Az. VI R 63/15) machte der BFH zudem klar: Die Aufteilung eines ruhenden landwirtschaftlichen Betriebs auf mehrere Erben kann als Betriebsaufgabe gewertet werden – mit einem steuerpflichtigen Gewinn.

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Erbschaft: Fristen und Freibeträge beachten

Bei einer Erbschaft gelten strenge Meldevorgaben. Du musst die Erbschaft dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis anzeigen. Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad:

  • Ehepartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Sonstige Erben: 20.000 Euro

Zusätzlich gibt es Sachfreibeträge: 41.000 Euro für Hausrat und 12.000 Euro für andere bewegliche Gegenstände (Steuerklasse I). Eine verspätete Anzeige wird zwar nicht direkt bestraft, kann aber den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen, wenn dadurch fällige Steuern nicht festgesetzt werden.

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Grüne wollen Spekulationsfrist abschaffen

Die bestehende Steuerfreiheit nach zehn Jahren steht politisch unter Beschuss. Die Grünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Abschaffung der Spekulationsfrist vorsieht. Veräußerungsgewinne aus Immobilienverkäufen sollen künftig immer mit dem persönlichen Steuersatz belegt werden – unabhängig von der Haltedauer. Die Fraktion verspricht sich davon jährliche Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro.

Parallel plant die Bundesregierung eine umfassende Einkommensteuer-Reform, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könnte. Finanzminister Klingbeil hat zwei Modelle vorgestellt. Das eine sieht Entlastungen von 28 Milliarden Euro vor, finanziert durch eine höhere Erbschaftsteuer. Das andere kommt auf 17 Milliarden Euro.

Doch Vorsicht: Institute wie das IMK warnen vor zu starken Steuersenkungen. Eine Reform zur Beseitigung des sogenannten Mittelstandsbauchs könnte die Steuereinnahmen um jährlich 33 Milliarden Euro reduzieren – und die Handlungsfähigkeit des Staates gefährden.

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