KI-Nachrichtenüberblicke, ZAK

KI-Nachrichtenüberblicke: ZAK stuft Google und Perplexity als Inhalteanbieter ein

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 18:24 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die ZAK ordnet KI-Zusammenfassungen wie Googles AI Overviews als eigene Inhalte der Anbieter ein. Dies beendet das Haftungsprivileg für Plattformen.

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Eine abstrakte digitale Netzwerkgrafik mit leuchtenden Linien und Knoten, die über einem verschwommenen menschlichen Gesicht liegt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) stufte am 14. Juli 2026 Angebote wie Googles AI Overviews und Perplexity AI als medienrechtlich relevante Inhalte ein.

Bisher genossen Plattformen das Haftungsprivileg des Digital Services Act (DSA) – sie galten als neutrale Vermittler. Das ist jetzt Geschichte.

Anbieter statt Vermittler

Die ZAK bewertet KI-Zusammenfassungen als eigene Inhalte der jeweiligen Anbieter. „KI-Suchmaschinen und Chatbots sind rechtlich als Inhalteanbieter zu behandeln", sagte ZAK-Vorsitzender Thorsten Schmiege.

Die Medienanstalten von Hamburg/Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg haben bereits konkrete Bescheide gegen Google und Perplexity erlassen. Ihr Argument: Wer durch Link-Auswahl und Textgenerierung den Informationsfluss kontrolliert, muss für Transparenz sorgen.

Diskriminierung klassischer Medien

Ein zentraler Kritikpunkt: Die prominente Platzierung von KI-Antworten. Googles AI Overviews könnten die klassische Link-Übersicht diskriminieren, so die ZAK. Nutzer klicken seltener auf journalistische Quellen, wenn die KI-Texte oben stehen.

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Für Perplexity AI stellte die Aufsicht fest: Der Dienst erfüllt die Kriterien eines Medienintermediärs. Die Behörden stützen sich auf die Paragrafen 91 bis 94 des Medienstaatsvertrags (MStV), die Transparenz und Diskriminierungsfreiheit vorschreiben.

Ein aktuelles Rechtsgutachten der ZAK empfiehlt zudem eine Modernisierung des Medienstaatsvertrags.

Präzedenzfall aus München

Die Entscheidung folgt einem Urteil des Landgerichts München I vom 28. Mai 2026. Das Gericht hatte Google als unmittelbaren Störer eingestuft – für Falschinformationen aus seinen KI-Overviews. Ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro steht im Raum.

Die Branche reagiert gespalten:

  • Google kündigte Rechtsmittel gegen die Bescheide an.
  • Corint Media begrüßt die Entscheidung. Geschäftsführerin Dr. Christine Jury-Fischer: „KI-Angebote globaler Plattformen dürfen sich nicht außerhalb des geltenden Rechts bewegen."
  • Medienstaatsminister Weimer warnt vor wirtschaftlichen Folgen. Er fürchtet eine Pleitewelle bei privaten Medienhäusern, wenn KI-Suchmaschinen Nutzer dauerhaft von Medienseiten fernhalten.
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Die betroffenen Unternehmen können die Bescheide gerichtlich prüfen lassen. Dennoch markiert die Einstufung einen Wendepunkt in der europäischen Aufsicht über generative KI.

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