Ventilatoren-Richtlinie: Strengere EU-Effizienzregeln ab 24. Juli
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 18:19 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ab dem 24. Juli 2026 gelten strengere energetische Anforderungen für Ventilatoren in der EU. Die neue Ökodesign-Richtlinie ersetzt die bisherige Verordnung (EU) 327/2011 und betrifft Geräte mit einer Eingangsleistung zwischen 125 Watt und 500 Kilowatt. Ziel ist eine deutliche Steigerung der Gesamtenergieeffizienz.
Strengere Wirkungsgrade und mehr Transparenz
Im Kern verschärft die Neuregelung die Mindestwirkungsgrade – besonders beim Teillastverhalten der Geräte. Neu ist der Systemansatz: Statt einzelner Komponenten bewerten die Behörden das gesamte Ventilatorsystem. Für Anwender heißt das: präzisere Effizienzdaten bei Planung und Betrieb.
Die Informationspflichten für Hersteller wachsen massiv. Sie müssen künftig Daten zur Reparierbarkeit und Demontage offenlegen – das soll die Kreislaufwirtschaft fördern. Ersatzteile sind mindestens zehn Jahre vorzuhalten, digitale Produktinformationen sogar 20 Jahre lang.
Eine Übergangsfrist gibt es für integrierte Ventilatoren: Sind sie in andere Produkte eingebaut, haben Hersteller bis zum 24. Juli 2027 Zeit. Bestehende Anlagen müssen nicht nachgerüstet werden.
Wirtschaftspolitischer Rahmen und Bürokratiekritik
Die neue ErP-Verordnung kommt in einer Phase hitziger Debatten über Regulierung in Deutschland und Europa. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche verweist auf Fortschritte beim Bürokratieabbau – etwa das im Juli beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es hob die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch auf.
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Doch die Kritik aus der Wirtschaft bleibt laut. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov bemängelt, dass neue EU-Vorgaben wie die Verpackungs- oder Entwaldungsverordnung die Entlastungen zunichtemachten. Laut einer aktuellen Befragung sehen 45 Prozent der Unternehmen den bürokratischen Aufwand als größte Herausforderung. Das ifo-Institut beziffert die entgangene Wirtschaftsleistung durch überbordende Bürokratie auf jährlich 146 Milliarden Euro.
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Marktdruck durch Energieeffizienzklassen
Der Immobilienmarkt reagiert bereits deutlich auf die energetische Qualität von Gebäuden. Die Preisschere öffnet sich: Wohnungen der Klasse A legten seit 2021 um rund 13 Prozent zu, Objekte der Klassen G und H verloren etwa 12 Prozent.
Rund 42 Prozent des Bestands fallen noch in die Energieklasse E oder schlechter. Damit gewinnt die Effizienz von Gebäudetechnik wie Lüftungs- und Heizungssystemen weiter an Bedeutung. Das GModG erlaubt zwar weiterhin Gas- und Ölheizungen – allerdings mit steigenden Biokraftstoffanteilen ab 2029, die bis 2040 eine Quote von 60 Prozent erreichen sollen. Gleichzeitig sinken ab dem 21. Juli 2026 bestimmte Förderboni der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), etwa der Klimageschwindigkeitsbonus auf 16 Prozent.
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