Kapitalerträge, Bundesverfassungsgericht

Kapitalerträge: Bundesverfassungsgericht prüft Ungleichbehandlung von Anlegern

12.06.2026 - 04:16:49 | boerse-global.de

Anlegerschützer fordern vor dem Bundesverfassungsgericht eine gleichberechtigte Verrechnung aller Kapitalverluste.

DSW attackiert Aktienverlust-Regelung als verfassungswidrig
Kapitalerträge - Ein Nahaufnahme eines juristischen Dokuments oder einer Finanzaufstellung mit unscharfem Text im Vordergrund und angedeuteten Börsencharts im Hintergrund. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Anlegerschutzverband hat eine Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht geschickt – und attackiert darin die bestehende Regelung zur Verrechnung von Aktienverlusten als verfassungswidrig.

Im Kern geht es um Paragraf 20 Absatz 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes. Die Regelung stammt aus der Unternehmensteuerreform 2008 und schreibt vor: Verluste aus Aktienverkäufen lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnen. Mit Zinsen, Dividenden oder anderen Kapitalerträgen – Fehlanzeige.

Ungleiche Behandlung von Anlegern

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Die DSW sieht darin einen klaren Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Ihre Argumentation: Privatanleger werden systematisch benachteiligt. Während Verluste aus anderen Wertpapieren flexibler verrechnet werden dürfen, bleiben Aktienbesitzer auf ihren Verlusten sitzen – oder müssen erst wieder Aktiengewinne einfahren.

Die Stellungnahme ging Ende März 2026 in Karlsruhe ein. Der Verband fordert eine einheitliche Behandlung aller Kapitalverluste.

BFH hält Regelung für verfassungswidrig

Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kommt nicht von ungefähr. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bereits im November 2020 Zweifel angemeldet und die Sache nach Karlsruhe gegeben. Die Veröffentlichung folgte im Juni 2021.

Die Finanzrichter sehen eine „verfassungswidrige Ungleichbehandlung“. Für die strenge Trennung zwischen Aktienverlusten und anderen Verlusten fehle ein sachlicher Grund. Zudem verstoße die Regelung gegen das Prinzip der Besteuerung nach finanzieller Leistungsfähigkeit. Das Depot eines Anlegers könne wirtschaftlich im Minus sein – steuerlich aber nichts davon sehen.

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Was das für Anleger bedeutet

Die Entscheidung aus Karlsruhe könnte weitreichende Folgen haben. Falls die Richter der Argumentation folgen, müsste der Gesetzgeber nachbessern. Eine breitere Verrechnung von Aktienverlusten mit anderen Kapitalerträgen wäre dann möglich.

Das würde die Steuerlast vieler Privatanleger senken. Und die Depotstrategie grundlegend verändern – weg von der Angst, Verluste nicht mehr nutzen zu können.

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