Informationsfreiheit: Koalition schließt NGOs und Verbände aus
02.07.2026 - 19:09:43 | boerse-global.de
Künftig dürfen nur noch natürliche Personen mit berechtigtem Interesse Anfragen stellen – NGOs, Verbände und Transparenz-Plattformen sind ausgeschlossen.
Strengere Hürden für IFG-Anfragen
Kernpunkt der Reform: Das Auskunftsrecht wird auf EU-Bürger begrenzt, die zudem ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen. Bisher konnten Anfragen voraussetzungslos gestellt werden. Juristische Personen wie Reporter ohne Grenzen oder FragDenStaat verlieren ihr Antragsrecht komplett.
Die Koalition begründet die Schritte mit Spionageabwehr und dem Schutz kritischer Infrastrukturen. Parallel verabschiedete der Koalitionsausschuss ein Bürokratieabbau-Paket: Eine Beweislastumkehr zwingt Ministerien, jede Dokumentationspflicht neu zu begründen.
Wegfall des Gebührendeckels
Bisher lag die Obergrenze für IFG-Anfragen bei 500 Euro. Dieser Deckel fällt ersatzlos. Stattdessen gilt künftig das Kostendeckungsprinzip – Beobachter rechnen mit deutlich höheren Gebühren für Antragsteller.
Zusätzlich sollen Namen von Sachbearbeitern und beteiligten Personen in Behördenakten systematisch geschwärzt werden. Die Regierung spricht von notwendigem Mitarbeiterschutz. Kritiker sehen darin eine massive Erschwerung der Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns.
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Scharfe Kritik von Journalisten
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) bezeichnet die Reform als massiven Rückschritt für die Pressefreiheit. DJV-Chef Zörner sagte, die Informationsfreiheit werde durch diese Maßnahmen faktisch entwertet. Reporter ohne Grenzen und Netzwerk Recherche schlossen sich der Kritik an.
FragDenStaat spricht vom schwersten Angriff auf die Informationsfreiheit in der Geschichte der Bundesrepublik. Arne Semsrott von der Plattform warnt: „Die Reform schwächt die demokratische Kontrolle erheblich." Besonders der Ausschluss juristischer Personen treffe Organisationen, die staatliche Missstände aufdecken.
Zeitgleiche Klagen und Gutachten
Die Debatte wird durch aktuelle juristische Auseinandersetzungen befeuert. Am selben Tag reichte die Deutsche Umwelthilfe eine Untätigkeitsklage gegen das Bundeswirtschaftsministerium ein – sie will Kontakte zur US-Gaslobby offenlegen lassen.
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Ein am Vortag veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag von LobbyControl kommt zu dem Schluss: Eine Offenlegungspflicht für Aktienbesitz und Unternehmensbeteiligungen von Regierungsmitgliedern sei verfassungsrechtlich nicht nur möglich, sondern geboten. Bisher gibt es für Bundesminister keine entsprechenden Transparenzpflichten.
Dass der Trend zur Einschränkung von Informationsrechten kein deutscher Einzelfall ist, zeigen Berichte aus der Schweiz. Zum 20-jährigen Bestehen des dortigen Öffentlichkeitsgesetzes warnte Datenschutzbeauftragter Lobsiger vor zunehmenden Ausnahmeregelungen – besonders in finanziell sensiblen Bereichen. In Brandenburg lehnten Behörden seit 2019 etwa jeden sechsten Antrag auf Akteneinsicht ab, der über Transparenzplattformen gestellt wurde.
