Homeoffice-Urteil: Nicht jeder Unfall ist versichert
30.05.2026 - 01:18:11 | boerse-global.deEin brisantes Urteil aus Berlin stellt klar: Nicht jeder Unfall im Homeoffice ist ein Arbeitsunfall. Die Grenzen zwischen privatem und beruflichem Risiko werden neu gezogen.
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat mit einem richtungsweisenden Urteil (Az. L 21 U 47/23) vom Oktober 2025 die Grenzen des Versicherungsschutzes im Homeoffice präzisiert. Ein Softwareentwickler war während der Arbeit von zuhause aus tätig, als der Akku seines E-Scooters Feuer fing. Aus Panik sprang er aus dem Fenster – und zog sich Knochenbrüche an beiden Füßen zu.
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Die Richter entschieden: Das war kein Arbeitsunfall. Der Sprung sei eine private Rettungsaktion gewesen, keine Handlung mit innerem Bezug zur versicherten Tätigkeit. Das Risiko ging von einem privaten Gerät aus – dem E-Scooter. Die Reaktion diente dem Eigenschutz, nicht der Erfüllung von Arbeitspflichten.
Die tickende Zeitbombe im Keller
Die Brandgefahr von Lithium-Ionen-Akkus beschäftigt zunehmend auch die Feuerwehren. Erst am 29. Mai 2026 zerstörte ein defekter E-Scooter-Akku ein Einfamilienhaus in Derby. Eine Person erlitt schwere Verletzungen, mehrere weitere wurden mit Rauchvergiftungen und leichten Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Die Flammen griffen sogar auf die Dachgeschosse der Nachbarhäuser über.
Die Statistik untermauert die wachsende Gefahr. Bundesweit registrierten die Behörden 2024 insgesamt 11.944 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen zu Schaden kamen – ein Anstieg von 26,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 27 Menschen starben. Hauptursachen: falsche Nutzung, Alkoholkonsum und überhöhte Geschwindigkeit.
Pendler besser geschützt als Homeworker
Während das LSG die Homeoffice-Regeln streng auslegt, zeigen sich andere Gerichte großzügiger. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen (Az. 1 A 868/22) entschied kürzlich: Ein Bienenstich auf dem Arbeitsweg ist ein Dienstunfall.
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Ein Beamter war auf seiner 20 Kilometer langen Radstrecke zur Arbeit gestochen worden. Das Gericht argumentierte: Die Wahl des Verkehrsmittels obliege dem Arbeitnehmer. Das Risiko eines Insektenstichs sei eine allgemeine Gefahr des öffentlichen Verkehrs. Da der Arbeitgeber für die Risiken des Arbeitswegs verantwortlich sei, handele es sich um einen entschädigungspflichtigen Dienstunfall.
Neue Haftungsregeln für E-Scooter
Die Politik reagiert auf die Entwicklung. Das Bundeskabinett hat eine Gefährdungshaftung für E-Scooter-Besitzer auf den Weg gebracht. Künftig haften sie für Schäden unabhängig vom Verschulden. Zudem gilt eine Beweislastumkehr zu Lasten der Fahrer in bestimmten Situationen.
Die jüngsten Unfälle zeigen die Dringlichkeit:
- Hamburg-Harburg: Ein 40-jähriger Fahrer erlitt am Nachmittag des 29. Mai lebensgefährliche Kopfverletzungen nach einem Sturz.
- Korlingen: Ein E-Scooter-Fahrer wurde am 29. Mai schwer verletzt, als sich ein Anhänger von einem vorbeifahrenden Auto löste und ihn auf dem Seitenstreifen traf.
- Birstein: Bereits am 27. Mai verunglückten ein 12-jähriger Fahrer und sein 14-jähriger Beifahrer schwer – ein alarmierendes Signal für die Risiken junger Nutzer.
Die Botschaft aus den Gerichtssälen ist eindeutig: Wer im Homeoffice arbeitet, sollte genau wissen, welche Risiken privat sind – und welche der Berufsgenossenschaft gemeldet werden müssen. Der Versicherungsschutz endet dort, wo das private Risiko beginnt.
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