Kassenprüfungen: Fast jeder zweite Betrieb fällt durch
30.05.2026 - 01:18:11 | boerse-global.deDie Steuerfahndung in Deutschland geht härter gegen Steuerbetrug vor. Besonders kleine Unternehmen und Dienstleister stehen im Fokus der Behörden. Aktuelle Zahlen aus mehreren Bundesländern zeigen: Die Quote der beanstandeten Betriebe liegt teils bei über 50 Prozent. Das dürfte viele Selbstständige aufhorchen lassen.
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Baden-Württemberg: Jeder zweite Betrieb fällt durch
Das Finanzministerium von Baden-Württemberg veröffentlichte am 29. Mai 2026 die Ergebnisse jüngster Kontrollen. Die unangekündigten „Kassennachschauen“ förderten erhebliche Missstände zutage. Von 162 geprüften Friseursalons, Tattoo-Studios und Nagelstudios wiesen 94 Betriebe Mängel auf – eine Beanstandungsquote von 58 Prozent.
Die häufigsten Verstöße: Mängel bei der Kassenführung (78 Fälle), fehlende Belegausgabe (25 Fälle) und das Fehlen der vorgeschriebenen technischen Sicherheitseinrichtung für elektronische Registrierkassen (11 Fälle). Zudem deckten die Prüfer 26 Fälle von illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit auf. 38 Fälle wurden an die Straf- und Bußgeldstellen weitergeleitet.
Schleswig-Holstein: 70 Millionen Euro Steuernachzahlung
Auch in Norddeutschland zeigt die Steuerfahndung Wirkung. Wie aus einem am 28. Mai 2026 veröffentlichten Bericht hervorgeht, leiteten die Steuerfahnder und Finanzämter in Schleswig-Holstein im Jahr 2025 mehr als 2.200 Straf- und Bußgeldverfahren ein.
Das Ergebnis: rund 70 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen. Die Gerichte verhängten Freiheitsstrafen von insgesamt über 96 Jahren. Geldstrafen und Bußgelder summierten sich auf mehr als 2,39 Millionen Euro. Zudem sicherten die Behörden vorläufig über zwei Millionen Euro durch Vermögensabschöpfung.
Gastronomie im Visier: Kontrollen an Pfingsten
Die Behörden bleiben hartnäckig – auch an Feiertagen. Das Hauptzollamt Lörrach führte am Pfingstmontag, dem 24. Mai 2026, Kontrollen in der Ortenau durch. Bei der Überprüfung von acht Restaurants und 35 Beschäftigten wurden mehrere Verstöße aufgedeckt. In Rust und Kehl arbeiteten ausländische Beschäftigte ohne Sozialversicherungsanmeldung. Ein weiterer Mitarbeiter besaß keinen gültigen Aufenthaltstitel.
Jahressteuergesetz 2026: Neue Regeln für Unternehmen
Doch nicht nur die Kontrollen werden verschärft – auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich. Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte am 28. Mai 2026 den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026. Die wichtigsten Punkte:
- Der Zinssatz für Steuernachforderungen steigt auf 3,6 Prozent pro Jahr
- Die Höchstgrenze für die Forschungszulage wird von 15 auf 25 Millionen Euro angehoben – rückwirkend zum 1. Januar 2026
- Neue Regelungen zur Umsatzsteuerorganschaft sollen Mitte 2028 in Kraft treten
- „Safe-Harbour“-Regelungen für die Mindestbesteuerung für Geschäftsjahre ab 2026
Bis zum 12. Juni 2026 können Verbände und Interessengruppen Stellungnahmen einreichen. Das Bundeskabinett will den Entwurf Anfang Juli beraten.
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Gerichte ebnen neue Wege
Auch die Rechtsprechung entwickelt sich weiter. Der Europäische Gerichtshof erster Instanz entschied am 11. Februar 2026: Vorsteuerabzug kann auch ohne formelle Rechnung möglich sein, wenn die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Allerdings steht eine endgültige Klärung durch den Europäischen Gerichtshof noch aus.
Das Finanzgericht Köln urteilte am 24. Februar 2026: Wird ein Betriebsprüfungsbericht versehentlich nicht beigefügt, liegt ein „offenbarer Fehler“ vor. Das Finanzamt darf die Steuerfestsetzung dann nachträglich korrigieren. Ein Urteil, das vielen Betrieben in ähnlichen Situationen helfen könnte.
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