Gefahrstoffe: Neue Sicherheitsrichtlinien für 3D-Druck und Chemie
30.05.2026 - 01:18:50 | boerse-global.deDie deutschen Unfallversicherungsträger und technischen Prüfdienste haben neue Sicherheitsrichtlinien für den Umgang mit Gefahrstoffen veröffentlicht. Betroffen sind vor allem 3D-Druck-Verfahren, chemische Prozesse und die Fahrzeuginstandhaltung.
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Neue Pflichten für 3D-Druck und Lösungsmittel
Die Berufsgenossenschaft für Energie, Textil, Elektro und Medien (BG ETEM) hat am 29. Mai 2026 klargestellt: Wer im 3D-Druck mit gefährlichen Stoffen arbeitet, braucht verständliche Betriebsanweisungen. Grundlage sind §14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technische Regel TRGS 555.
Besondere Vorsicht gilt bei 2-Propanol – der Stoff hat einen Flammpunkt von nur 12 Grad Celsius. Auch Metallpulver mit Kobalt oder Chrom erfordern eine lückenlose Sicherheitsdokumentation. Für den Industrietransport gelten seit dem 28. Mai 2026 verschärfte Regeln: Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt bis 60 Grad Celsius fallen nun unter die Gefahrgutklasse 3. Die Kennzeichnung und der Transport richten sich nach dem ADR 2025-Rahmenwerk.
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Schutz vor fortpflanzungsgefährdenden Stoffen
Eine weitere Warnung der Behörden betrifft Tinten für Inkjet-Drucker. Enthalten sie reprotoxische Stoffe – gekennzeichnet mit den Gefahrencodes H360 und H361 – müssen Arbeitgeber prüfen, ob es weniger gefährliche Alternativen gibt. Diese sogenannte Substitutionsprüfung ist in §6 GefStoffV vorgeschrieben.
Seit Ende 2024 gelten zudem strenge Schutzmaßnahmen nach §10 GefStoffV für Stoffe der Kategorie 1A und 1B. Dazu gehört ein detailliertes Expositionsregister. Die Vorschriften greifen auch in das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ein: Schwangere dürfen in solchen Umgebungen nur mit besonderen Schutzvorkehrungen arbeiten.
Das TOP-Prinzip bleibt das Fundament
Die deutsche Arbeitssicherheit folgt weiterhin dem TOP-Prinzip: Technische, organisatorische und personelle Maßnahmen. Experten betonten am 29. Mai 2026, dass technische Lösungen – etwa Absauganlagen – Vorrang vor Verhaltensregeln oder Schutzausrüstung haben.
Gestützt wird diese Hierarchie durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für Auszubildende in technischen Berufen sind jährliche Sicherheitsunterweisungen Pflicht. Minderjährige müssen sogar alle sechs Monate belehrt werden – das schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz vor.
Jährliche Schulungen für Spezialantriebe
Doch nicht nur Chemikalien stehen im Fokus. Die TÜV SÜD Akademie erinnerte am 28. Mai 2026 an wiederkehrende Schulungspflichten. Wer an Hochvolt- oder Gasfahrzeugen arbeitet, muss vor Arbeitsbeginn und danach mindestens einmal jährlich sensibilisiert werden. Das betrifft Personal in Werkstätten, Forschung und Entwicklung sowie in der Fertigung.
Ebenfalls am 28. Mai 2026 wurden regionale Vorgaben für Brandschutzhelfer präzisiert. In Bayern müssen Unternehmen in der Regel fünf Prozent ihrer Belegschaft als Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Pflichtbestandteil der Zertifizierung: praktische Löschübungen. Eine Auffrischung wird alle drei bis fünf Jahre empfohlen.
Chemiebranche unter Druck
Die verschärften Auflagen treffen die deutsche Chemieindustrie in einer schwierigen Phase. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) meldete am 29. Mai 2026: Die Produktion brach im ersten Quartal 2026 um sechs Prozent zum Vorjahr ein. Zwar stiegen die Umsätze leicht um 2,1 Prozent auf 50,9 Milliarden Euro, doch die Kapazitätsauslastung liegt bei mageren 75,1 Prozent.
Die Stimmung ist gedrückt. Das Ifo-Institut verzeichnete für Mai 2026 einen Geschäftserwartungsindex von minus 42,0 Punkten – der niedrigste Wert seit Ende 2022. Analysten sehen die Ursache in Lieferkettenproblemen aus dem Nahen Osten, die zwar kurzfristig die Nachfrage ankurbelten, aber nicht über Materialengpässe und steigende Preise hinwegtäuschen. Viele Unternehmen planen daher Produktionskürzungen und Stellenabbau.
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