Hitzeschutz-Verordnung: Österreich zahlt 60% Lohn ab 32,5 Grad
25.06.2026 - 11:48:46 | boerse-global.de
Die Opposition fordert gesetzliche Regelungen und ein Recht auf Arbeitsunterbrechung, während Experten auf bestehende technische Vorschriften verweisen.
Opposition drängt auf gesetzliche Pflichten
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für einen verbindlichen Hitzeschutz und mehr Städtebegrünung ein. Die Linke geht weiter: Sie fordert ein „Hitzefrei“ für Beschäftigte. Die Anträge sollen zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.
Aktuell orientiert sich der Hitzeschutz in Deutschland an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die geben klare Schwellenwerte vor: Ab 26 Grad sollen Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad sind Schutzmaßnahmen verpflichtend. Dazu zählen Trinkwasser, Ventilatoren oder gelockerte Bekleidungsvorschriften.
Räume mit über 35 Grad gelten ohne spezifische Schutzvorkehrungen als nicht mehr arbeitsgeeignet. Ein eigenmächtiges Fernbleiben vom Job ist für Arbeitnehmer jedoch riskant – es drohen Abmahnungen. Ein gesetzlicher Anspruch auf zusätzliche Pausen oder hitzefreie Stunden existiert in der Privatwirtschaft nicht.
Österreich macht vor, wie es geht
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) drängt auf Anpassungen. Generalsekretärin Esther Lynch betont die Notwendigkeit von Abkühlpausen. Auch die WHO warnt vor den tödlichen Gefahren hoher Temperaturen für Beschäftigte im Freien, chronisch Kranke und Schwangere.
Österreich hat bereits Anfang 2026 eine Hitzeschutzverordnung eingeführt. Für rund 400.000 Beschäftigte im Außenbereich gilt: Ab 32,5 Grad kann die Arbeit unterbrochen werden, die Urlaubs- und Abfertigungskasse leistet 60 Prozent des Lohns. Die Gewerkschaft Bau-Holz fordert eine Verschärfung auf 30 Grad. Dass Kontrollen nötig sind, zeigen die Zahlen: Bei 700 Überprüfungen gab es 491 Verstöße.
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Schulen lockern Regeln – mit Folgen für Betriebe
Auch der Bildungssektor bewegt sich. Nordrhein-Westfalen ermöglicht per Erlass Kurzstunden und Hitzefrei für die Sekundarstufe II – zunächst bis Ende Juli. Baden-Württemberg plant verbindlichere Vorgaben: Statt der Außentemperatur um 11 Uhr soll künftig die tatsächliche Innentemperatur in den Klassenzimmern zählen, diskutiert wird eine Obergrenze von 30 Grad.
Solche Änderungen haben direkte Auswirkungen auf Unternehmen. Wenn Schulen kurzfristig schließen, benötigen Eltern Befreiungen von der Arbeit. Das stellt Arbeitgeber vor organisatorische Herausforderungen.
Sanierungsstau: 65 Milliarden für klimagerechte Gebäude
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) warnt: Kurzfristige Maßnahmen wie Unterrichtsausfälle sind nur Notlösungen. Nötig seien massive Investitionen in klimagerechte Infrastruktur. Allein im Schulbau beträgt der Sanierungsstau rund 65 Milliarden Euro. Gefordert werden Verschattung, moderne Belüftungssysteme und hitzeresistente Bauweise – für Schulen, Produktionsstätten und Büros gleichermaßen.
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