Rentenreform, Minijobs

Rentenreform: Minijobs werden regulär versichert, Kosten steigen deutlich

25.06.2026 - 11:48:46 | boerse-global.de

Die Rentenkommission plant die Abschaffung des Minijob-Sonderstatus und höhere Sozialbeiträge. Arbeitgeber warnen vor massiven Mehrkosten.

Rentenkommission: Reformpaket verteuert Minijobs und bAV
Rentenreform - Hände, die Dokumente mit Diagrammen und Zahlen auf einem Konferenztisch halten, symbolisieren die Diskussion über Versicherungsreformen. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Es könnte die Beschäftigung von Mitarbeitern in Deutschland grundlegend verändern. Besonders für Unternehmen, die ihren ersten Mitarbeiter einstellen, steigen die Kosten – vor allem bei Minijobs und der Altersvorsorge.

Kanzler Merz bezeichnete das Paket mit 33 Vorschlägen als „Gesamtkunstwerk“. Aus der SPD und von Wirtschaftsverbänden kommt bereits deutlicher Widerstand.

Wegfall des Sonderstatus für Minijobs geplant

Ein zentraler Punkt: Der Sonderstatus von Minijobs soll weitgehend abgeschafft werden. Bisher lag die Verdienstgrenze bei 603 Euro monatlich, Arbeitgeber zahlten pauschale Abgaben von rund 31 Prozent.

Die Kommission will Minijobs nun in die reguläre Sozialversicherungspflicht überführen. Ausnahmen soll es nur für Schüler, Studenten und Rentner geben.

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Das Gastgewerbe bezeichnet die Reform als „katastrophal“. Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft warnt vor Schwarzarbeit. Für Arbeitgeber steigen nicht nur die Lohnnebenkosten, sondern auch der administrative Aufwand.

Steigende Sozialbeiträge und verpflichtende Kapitalrente

Gesundheitsministerin Warken plant zudem eine Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Krankenversicherungsbeitrag für Minijobs soll von 13 auf 17,5 Prozent steigen, plus Pflegebeitrag von 3,6 Prozent. Die Pauschalabgaben für Arbeitgeber könnten sich damit auf rund 39 Prozent belaufen.

Ab 2028 kommt eine verpflichtende Kapitalrente. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen dann jeweils ein Prozent. Arbeitgeberpräsident Dulger warnt vor einer jährlich Mehrbelastung von 40 Milliarden Euro.

Für Gründer und kleine Unternehmen wird die Kalkulation der Personalkosten damit deutlich komplexer.

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Fokus auf betriebliche Altersvorsorge

Die Kommission empfiehlt außerdem einen massiven Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Im Fokus stehen Sozialpartnermodelle, wie sie in der Chemiebranche seit 2022 praktiziert werden.

Dabei zahlen Arbeitgeber in einen Kapitalstock ein, ohne für eine bestimmte Rentenhöhe garantieren zu müssen. Das entlastet Unternehmen von Haftungsrisiken, Arbeitnehmer profitieren von höheren Aktienanteilen.

Die Kommission regt zudem Opt-out-Modelle an: Mitarbeiter werden automatisch angemeldet, wenn sie nicht aktiv widersprechen. Internationale Vergleiche zeigen, dass solche Verfahren die Verbreitungsquote auf über 80 Prozent steigern können.

Zeitplan: Was ab 2027 kommt

Bundestagspräsidentin Bas strebt eine Verabschiedung bis Ende des Jahres an. Am 1. Juli ist ein Koalitionsausschuss geplant.

Das Budgetbegleitgesetz sieht weitere Änderungen vor:
- Ab 1. Januar 2027 entfällt die Altersbefreiung für Dienstgeberbeiträge
- Die Telearbeitspauschale fällt weg
- Neuregelungen beim Sachbezug für E-Autos
- Für 2026 bleibt eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 500 Euro möglich

Bereits ab 1. Juli 2026 können Minijobber einmalig ihren Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht widerrufen. Bei 603 Euro Verdienst zahlen sie dann monatlich rund 21,70 Euro Eigenbeitrag.

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