Heizungsförderung: Maximale Fördersumme sinkt ab 21. Juli auf 19.600 Euro
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 00:33 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD passierte der geänderte Entwurf das Gremium. Kommunen und gewerbliche Eigentümer stehen damit vor neuen Sanierungspflichten und strengeren Regeln für die Ladeinfrastruktur.
Emissionsfreie öffentliche Gebäude ab 2028
Das Gesetz setzt zentrale Teile der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht um. Besonders betroffen ist der öffentliche Sektor: Neue Gebäude der öffentlichen Hand müssen bereits ab 2028 emissionsfrei betrieben werden. Für private Neubauten greift die Pflicht zwei Jahre später, ab 2030.
Die Neuregelung sieht zudem verbindliche Sanierungsziele für Nichtwohngebäude vor. Die energetisch schlechtesten 16 Prozent dieser Gebäude müssen bis 2030 modernisiert sein. Ziel ist eine deutliche Senkung des Energieverbrauchs im gewerblichen und kommunalen Bestand.
Strengere Ladeinfrastruktur ab 2027
Neben energetischen Sanierungen regelt das Gesetz den Ausbau der E-Mobilität an Gebäuden neu. Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gilt ab dem 1. Januar 2027: Pro zehn Stellplätze muss mindestens ein Ladepunkt entstehen – oder eine Gesamtladeleistung von 1,1 Kilowatt pro Stellplatz bereitstehen.
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Im Neubau verschärfen sich die Regeln für Gebäude mit mehr als fünf Stellplätzen. Hier ist künftig ein Ladepunkt pro fünf Stellplätze Pflicht, alternativ eine Ladeleistung von 2,2 Kilowatt pro Stellplatz. Eine Flexibilisierungsoption erlaubt Eigentümern jedoch, statt vieler langsamer AC-Ladepunkte auf leistungsstärkere Schnellladestationen zu setzen.
Aus für die 65-Prozent-Regel – Einführung der Bio-Treppe
Eine wesentliche Änderung: Die starre Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, fällt weg. Öl- und Gasheizungen bleiben grundsätzlich erlaubt – sofern sie schrittweise auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt werden.
Die sogenannte „Bio-Treppe“ schreibt vor: Ab 2029 müssen zehn Prozent Biogas oder Bioöl beigemischt werden. Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent, bis 2045 ist die vollständige Umstellung auf alternative Brennstoffe vorgesehen. Die Bundesregierung muss bis zum 1. Dezember 2026 eine konkrete Quote für grüne Gase und grünes Heizöl vorlegen. Brennstoffhändler sollen ab 2045 ausschließlich klimaneutrale Produkte anbieten.
Kürzungen bei der Heizungsförderung ab Juli
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren bereitet das Bundeswirtschaftsministerium eine Reform der Heizungsförderung vor. Ab dem 21. Juli gelten angepasste Bedingungen. Die maximale Fördersumme für den Heizungstausch wird schrittweise gesenkt.
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen über 30.000 Euro sinkt die Höchstförderung auf 19.600 Euro – bis 2030 soll sie auf 13.200 Euro fallen. Geringverdiener unter 30.000 Euro profitieren von einem erhöhten Einkommensbonus von 40 Prozent. Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt, während ein neuer EU-Wertschöpfungsbonus von bis zu 15 Prozent für in Europa gefertigte Anlagen eingeführt wird.
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Ungewissheit über den Zeitplan
Trotz der Zustimmung im Ausschuss ist der genaue Zeitpunkt für die Verabschiedung im Bundestag offen. Teile der Koalition drängen auf einen Beschluss noch in dieser Woche. Andere Quellen sprechen von einer möglichen Verschiebung in den September.
Hintergrund ist ein Eilverfahren der Linken-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter müssen über verfassungsrechtliche Bedenken entscheiden – unter anderem zur Bio-Treppe und zur Aufhebung des Betriebsverbots für fossile Heizungen ab 2045. Auch Gutachten hatten zuletzt auf mögliche rechtliche Hürden hingewiesen.
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