Entgelttransparenz: EU-Richtlinie gilt, Deutschland hat noch kein Gesetz
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 00:30 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juni 2026 fällig – doch Deutschland hat noch kein Umsetzungsgesetz. Ein Referentenentwurf fehlt sogar.
Rechtsexperten rechnen erst 2027 mit einem deutschen Gesetz. Wesentliche Teile könnten sogar erst 2028 in Kraft treten.
Öffentlicher Dienst: Richtlinie gilt bereits
Seit dem 8. Juni 2026 entfaltet die EU-Richtlinie für öffentliche Arbeitgeber unmittelbare Wirkung. Beschäftigte können sich jetzt schon auf die neuen Rechte berufen – ohne nationales Gesetz.
Im privaten Sektor ist die Lage komplizierter. Hier gilt die Richtlinie nicht direkt zwischen Privaten. Aber: Gerichte müssen bestehende Gesetze wie das Entgelttransparenzgesetz richtlinienkonform auslegen.
Die Konsequenz: Unternehmen müssen sich auf strengere Prüfungen ihrer Gehaltsstrukturen einstellen. Der individuelle Auskunftsanspruch wird künftig für alle Betriebe gelten – unabhängig von der Größe. Und er bezieht sich auf das Durchschnittsentgelt, nicht mehr auf den Median.
Strengere Regeln für Bewerbungsgespräche
Die neuen Vorschriften bringen massive Änderungen fürs Personalwesen. Arbeitgeber müssen künftig schon in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch die Gehaltsspanne nennen.
Verboten ist dagegen die Frage nach dem bisherigen Gehalt. Das soll verhindern, dass sich Lohnunterschiede über verschiedene Jobs hinweg fortschreiben.
Experten raten Unternehmen, ihre Entgeltkriterien jetzt zu objektivieren und geschlechtsneutrale Strukturen zu schaffen.
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Berichtspflichten kommen gestaffelt
Die Richtlinie sieht umfangreiche Berichtspflichten vor – zeitlich gestaffelt nach Unternehmensgröße:
- Ab 2027: Betriebe mit über 250 Beschäftigten müssen jährlich über ihr Lohngefälle berichten
- Ab 2027: Firmen mit 150 bis 249 Mitarbeitern alle drei Jahre
- Ab 2031: Kleinere Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten
Liegt das Lohngefälle über fünf Prozent und ist nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Faktoren gerechtfertigt, droht eine verpflichtende Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat.
Bei Verstößen sind nicht nur Schadensersatz und Beweislastumkehr möglich. Auch Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren stehen im Raum.
Relevanz zeigt sich vor Gericht
Ein aktueller Fall aus Baden-Württemberg macht das Thema greifbar. Eine ehemalige Bürgermeisterin klagte wegen geringerer Besoldung im Vergleich zu ihren Amtsvorgängern und -nachfolgern. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Klage im März 2026 ab – Revision wurde eingelegt. In erster Instanz waren ihr noch 36.500 Euro Schadenersatz plus 7.000 Euro Entschädigung zugesprochen worden.
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Breitere Arbeitsrechtsreform zum Juli 2026
Die Entgelttransparenz ist Teil eines größeren Reformpakets. Neu ab Juli 2026:
- Sachgrundlose Befristung bis zu 48 Monaten möglich
- Erleichterter Kündigungsschutz für Hochverdiener ab 177.500 Euro Jahresbrutto
- Telefonische Krankschreibung wurde wieder abgeschafft – Attest jetzt ab dem ersten Tag nötig
Juristen empfehlen Unternehmen, die Zeit bis zum nationalen Gesetz zu nutzen. Interne Prüfung der Entgeltstrukturen und rechtssichere Dokumentation von Vergütungsentscheidungen stehen ganz oben auf der Liste.
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