BEG-Reform ab 21. Juli: Heizungsförderung wird sozial gestaffelt
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 00:33 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ab dem 21. Juli gelten teils reduzierte Konditionen – vorher gibt es einen zwölftägigen Antragsstopp.
Der Haushaltsausschuss stimmte am Mittwoch zu. Seit heute Morgen läuft die Umstellungsphase: Bis zum 20. Juli können keine neuen Bestätigungen zum Antrag oder technischen Projektbeschreibungen mehr erstellt werden. Wer bereits eine gültige Bestätigung hat, genießt Vertrauensschutz und darf seine Anträge noch zu den alten, oft attraktiveren Konditionen einreichen.
Soziale Staffelung statt Gießkannenprinzip
Ein Kernstück der Reform: Die Heizungsförderung wird sozial gestaffelt. Die Grundförderung für den Austausch alter Heizungen bleibt bei 30 Prozent. Der Einkommensbonus wird nun in drei Stufen gewährt:
- Haushalte mit bis zu 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen: 40 Prozent Bonus
- Bis 40.000 Euro: 30 Prozent Zuschlag
- Bis 50.000 Euro: noch 10 Prozent
Neu ist ein Familienzuschlag: Pro minderjährigem Kind steigen die Einkommensgrenzen um 10.000 Euro. Der maximale Fördersatz für Geringverdiener kann so auf bis zu 80 Prozent klettern.
Doch es gibt auch Kürzungen. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 Euro. Ab Februar 2027 kommt alle sechs Monate eine weitere Degression um 750 Euro hinzu.
Klimageschwindigkeitsbonus schrumpft
Wer vor dem Antragsstopp am 20. Juli noch die alten, attraktiveren Konditionen nutzen will, braucht jetzt einen klaren Fahrplan. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie den sozialen Staffelbonus berechnen und Ihren Antrag rechtzeitig einreichen. Jetzt Förder-Leitfaden anfordern
Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird angepasst. Er startet am 21. Juli bei 16 Prozent und wird ab Februar 2027 alle sechs Monate um vier Prozentpunkte reduziert. Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag fallen komplett weg.
Die Reform ist Teil des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Ziel: den Klima- und Transformationsfonds (KTF) zwischen 2027 und 2030 um 2,1 Milliarden Euro entlasten. Ab Ende September soll die Antragstellung für alle neuen Fördermodule wieder vollständig möglich sein.
Sanierung wird teurer – serielles Bauen profitiert
Nicht nur Heizungen sind betroffen. Die Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen werden um zehn Prozentpunkte gekürzt. Der Bonus für das Erreichen einer Effizienzgebäude-Klasse entfällt. Einzige Ausnahme: Der Bonus für serielles Sanieren wird ausgeweitet, um industrielle Fertigungsmethoden zu stärken.
Ab dem ersten Quartal 2027 plant die Regierung zudem einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Wärmepumpen aus EU-Produktion.
Heizungsgesetz wird entschärft
Ab 21. Juli sinken die förderfähigen Kosten – und ab 2027 kommt die Degression. Wer jetzt handelt, sichert sich bis zu 80 % Förderung für den Heizungstausch. Der Leitfaden liefert die konkrete Checkliste und das Berechnungstool. Heizungsförderung jetzt sichern
Flankiert werden die Förderänderungen von einer Reform des Heizungsgesetzes. Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen. Stattdessen bleiben neue Gas- und Ölheizungen erlaubt – sofern sie ab 2029 einen steigenden Anteil an Biogas oder anderen alternativen Brennstoffen nutzen. Bis 2045 muss die Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe abgeschlossen sein.
Branchenvertreter sprechen von einer Belastungsgrenze für den Markt, betonen aber, dass die Grundsystematik erhalten bleibe. Politiker der Grünen warnen vor einem Vertrauensbruch gegenüber sanierungswilligen Bürgern. Die Opposition hat bereits rechtliche Schritte gegen das Eilverfahren angekündigt.
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