Grundsicherungsreform, Gericht

Grundsicherungsreform vor Gericht: Sanktionen und Wohnkosten umstritten

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 22:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die neue Grundsicherungsreform steht wegen verschärfter Sanktionen und Wohnkostenregeln vor dem Bundesverfassungsgericht. Kritiker sehen Verfassungsbruch.

Grundsicherungsreform: Verfassungsklage gegen Sanktionen und Wohnkosten
Eine Waage mit dem deutschen Grundgesetz auf der einen Seite und Geldscheinen oder Dokumenten auf der anderen Seite. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Mehrere Fachverbände, Juristen und Oppositionsparteien halten zentrale Bestandteile des Gesetzes für verfassungswidrig. Im Fokus: die verschärften Sanktionen, die Begrenzung von Wohnkosten und neue Erreichbarkeitsregeln.

Volle Leistungskürzung: Verfassungsbruch oder Härtefall?

Seit dem 1. Juli können Jobcenter den Regelbedarf bereits bei einer ersten Pflichtverletzung um 30 Prozent kürzen – das sind monatlich zwischen 152 und 169 Euro. Wer die Arbeit komplett verweigert, dem droht der vollständige Entzug der Regelleistungen für bis zu drei Monate.

Ein Fachanwalt für Sozialrecht erinnert an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019: Damals erklärten die Karlsruher Richter den vollständigen Leistungsentzug für verfassungswidrig. Das Bundesarbeitsministerium kontert: Selbst bei Maximalsanktion würden die Wohnkosten weiter übernommen.

Wohnkosten: Familien droht die Wohnungslosigkeit

Die Reform schafft die bisherige Karenzzeit für Wohnkosten ab. Ab dem ersten Leistungstag werden diese auf das 1,5-Fache der Angemessenheitsgrenze gedeckelt. Neu sind auch spezifische Quadratmeter-Höchstmieten.

Besonders umstritten: der Wegfall des Rechtsanspruchs auf Wohnkostenübernahme für Familien. Jobcenter entscheiden jetzt nach Ermessen. Der Kinderschutzbund warnt vor drohender Wohnungslosigkeit für Kinder – rund 1,8 Millionen sind betroffen. Kritiker bemängeln zudem, dass das Gesetz ohne Kinderfolgenabschätzung durchgepeitscht wurde.

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Krankmeldung unter Generalverdacht

Die Reform verankert den Vermittlungsvorrang gesetzlich. Jobcenter müssen direkte Vermittlung priorisieren. Das bisherige Schlichtungsverfahren entfällt – Behörden können Pflichten nun per Verwaltungsakt einseitig festlegen.

Misstrauen regiert beim Umgang mit Krankschreibungen: Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit – etwa bei wiederholten Attesten für Meldetermine – kann das Jobcenter ein amtsärztliches Gutachten verlangen. Die Diakonie spricht von „tiefem Misstrauen“. Laut Bertelsmann Stiftung sind 45 Prozent der Leistungsbezieher chronisch oder psychisch krank.

Nach drei versäumten Meldeterminen greift zudem eine Nichterreichbarkeitsfiktion – der Leistungsanspruch entfällt.

Wer bringt die Reform nach Karlsruhe?

Am 12. Juli veröffentlichten Kritiker einen Aufruf zur abstrakten Normenkontrolle. Nötig wären 158 Abgeordnete – 25 Prozent des Bundestags. Linke und Grüne kommen auf 149 Mandate und suchen neun Unterstützer aus anderen Fraktionen.

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Alternativ könnten Verfassungsbeschwerden betroffener Bürger oder Richtervorlagen aus Sozialgerichtsverfahren den Weg nach Karlsruhe ebnen.

Das Gesetz passierte den Bundestag am 5. März und wurde am 22. April verkündet. Die Regelsätze blieben unverändert – 563 Euro für Alleinstehende. Zur Finanzierung erhalten Jobcenter jährlich eine zusätzliche Milliarde Euro für Fördermaßnahmen.

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